31.10.2020: Die neue Verordnung des Landes Niedersachsen setzt den Beschluss der Bundesregierung und der Länder um. Demnach dürfen Kosmetiker (ausgenommen med. Fußpflege) nicht öffnen. Ebenso dürfen gastronomische Betriebe nur für den Außer-Haus-Verkauf öffnen.Neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen



29.10.2020: Der Beschluss der Bundesregierung muss noch in geltendes Landesrecht umgesetzt werden.Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie

Im Rahmen des Beschlusses ist erklärt, dass Kosmetiker voraussichtlich schließen müssen. Medizinische Fußpflege befindet sich noch in der Klärung. Gastronomische Betriebe fürden nur noch einen Außer-Haus-Verkauf durchführen. Alle anderen Gewerke müssen sich an entsprechende Hygieneregelungen halten. Eine Förderung für die Umsatzeinbußen von kleinen Unternehmen und Soloselbstständigen soll folgen.