Der Beschluss der Bundesregierung muss noch in geltendes Landesrecht umgesetzt werden.Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie

Im Rahmen einer Videokonferenz zwischen Bund und Ländern haben die Bundesregierung und die Landesregierungen der Bundesländer einen gemeinsamen Beschluss gefasst, wie mit der Pandemie umzugehen ist. Dieser Beschluss muss im nächsten Schritt in Landesrecht umgesetzt werden, daher sind die Beschlüsse noch nicht gültig.

Im Rahmen des Beschlusses wurden für das Handwerk folgende relevante Informationen festgelegt:

  • Gastronomie: Es wird nur die Lieferung oder Abholung mitnahmefähiger Speisen erlaubt werden.
  • Kosmetikstudios: Sie werden voraussichtlich schließen müssen. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen allerdings weiterhin möglich bleiben. Sobald Details bekannt sind, werden wir Sie per Mail informieren.
  • Friseure: Sie bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
  • Einzelhandel, Optiker und Hörgeräteaktustiker: Sie bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet. Sicherzustellen ist, dass sich nur ein Kunde auf 10qm aufhält.

Betriebe, die von temporären Schließungen betroffen sind, sollen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe von 75% des Umsatzes vom November 2019 erstattet bekommen. Auch sollen weitere Hilfsmaßnahamen (Überbrückungshilfe III) folgen und ausgeweitet werden (z.B. Hilfen für Soloselbstständige). Wie genau diese Förderungen tatsächlich ausgestaltet sein wird, lässt sich erst sehen, wenn die Förderrichtlinien veröffentlicht sind.

Alle Unternehmen müssen sich der Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewusst sein. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Inzwischen haben alle Berufsgenossenschaften entsprechendes Informationsmaterial auf ihren Internetseiten veröffentlicht.



Den Beschluss können Sie hier einsehen.

André Burgdorf

Betriebswirtschaftliche Beratung

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