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HWK

Informationen zur Handwerkskammer

Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen vertritt die Interessen des gesamten Handwerks in ihrem Bezirk. Das sind Betriebe in den Landkreisen  Hildesheim, Holzminden, Northeim und Göttingen.

Zur Handwerkskammer zählen die Handwerksbetriebe, handwerksähnliche Betriebe und die in ihnen beschäftigten Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden.

Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen bietet ein 

  • umfassendes Beratungs- und Informationsangebot für Handwerksbetriebe und die Öffentlichkeit,
  • ist Bildungspartner von Betrieben und Berufsschulen bei der beruflichen Bildung und
  • bietet Weiterbildung für Beschäftigte im Handwerk
  • führt die Verzeichnisse des Handwerks und
  • achtet auf die korrekte Anwendung der Handwerksordnung.

Dies sind nur die wichtigsten unserer Aufgaben. Im Detail informieren wir Sie auf den folgenden Seiten im Submenü.



Unser Leitbild - Qualitätsmanagement

Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen hat 2006 erfolgreich ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt. Es gilt für die Handwerkskammer mit ihren Aufgaben im hoheitlichen Bereich, der Interessenvertretung sowie aller Bildungs- und Beratungsleistungen. 

Die Zertifizierung erfolgte durch die Zertifizierungsgesellschaft Certqua, nach den Anforderungen der weltweit anerkannten Zertifizierungsnorm DIN EN ISO 9001:2015

Unsere Qualitätsleitlinien sind:

1. Selbstverständnis der HWK
Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen ist der zentrale Ansprechpartner für das Handwerk in der Region. Sie ist eine Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks ihres Bezirkes. Die wichtigsten Aufgaben, die die Handwerkskammer für das Handwerk wahrnimmt, sind die Interessenvertretung, die berufliche Aus- und Weiterbildung, das Angebot von Beratungs- und Serviceleistungen und die Durchführung hoheitlicher Aufgaben.

2. Konsequente Kundenorientierung
Handwerksbetriebe werden sich dann auf Dauer mit ihrer Handwerkskammer identifizieren, wenn sie von der Bedeutung und dem Nutzen der handwerklichen Selbstverwaltung überzeugt sind. Seitens der Handwerkskammer kann dies nur durch eine strikte Orientierung am Dienstleistungsgedanken erreicht werden. Eine konsequente Kundenorientierung bei allen Aktivitäten der Handwerkskammer ist daher für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oberstes Gebot.

3. Umsetzung durch die Handwerkskammer - Politik
Es ist Aufgabe der Handwerkskammer - Geschäftsleitung, dieses Leitbild für alle Abteilungen und Leistungsbereiche der Handwerkskammer in konkrete Handlungsanleitungen umzusetzen. Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt und ein enger Kontakt zu den Handwerksbetrieben stellen sicher, dass die Entscheidungen der Handwerkskammer handwerksnah getroffen werden.

4. Zukunftsorientierung und Kooperation
Die Handwerkskammer beschäftigt sich systematisch mit der Zukunft. Sie betrachtet es als ihre Aufgabe, eine Vorreiterrolle zur Bewältigung der betrieblichen Zukunftsaufgaben einzunehmen und zusammen mit Betrieben und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Handwerksorganisation, aber auch dem Staat und den in Kooperationsnetzwerke eingebundenen Partnern Wege und Lösungen zur Zukunftsbewältigung zu finden.

5. Nachhaltigkeit
Das Handwerk ist auf Nachhaltigkeit ausgelegt und diesem Gedanken ist auch die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen als Selbstverwaltungsorganisation verpflichtet. Dienstleistungen für unsere Mitglieder wollen wir effektiv erbringen, um Ressourcen wie Zeit, Geld und Material zu schonen und die Umwelt möglichst wenig zu belasten. Dieses zentrale Ziel wollen wir auch im Interesse unserer Mitmenschen und nachfolgender Generationen erreichen. Als Ausbildungsstätte haben wir darüber hinaus eine besondere Vorbildfunktion gegenüber den vielen jungen Menschen, die unsere Berufsbildungszentren besuchen.

6. Interessenvertretung / Handwerkspolitik
Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen vertritt auf kommunaler Ebene, zusammen mit den Kreishandwerkerschaften, und regionaler Ebene aktiv die Interessen des Handwerks. Vieles, was das Handwerk in der Region betrifft, wird auf niedersächsischer, nationaler oder europäischer Ebene bestimmt. Es ist ein zentrales Anliegen der Handwerkskammer, sich über die Region hinaus an der Gestaltung und Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, aber auch der Weiterentwicklung der Handwerksorganisation aktiv zu beteiligen.

7. Präsenz vor Ort / integriertes Servicekonzept
Im Dienstleistungs- und Servicebereich, insbesondere in der beruflichen Aus- und Fortbildung und der Betriebsberatung liegt der Schwerpunkt der Kammertätigkeit. Ein Kernstück bildet dabei die flächendeckende Präsenz im Lehrgangsbereich durch das Berufsbildungszentrum. Verschiedene Spezialberatungen und Fördereinrichtungen ergänzen dieses Angebot. Alle Serviceleistungen werden integriert angeboten und ständig an die Bedürfnisse der Handwerksbetriebe bzw. an die neuesten Entwicklungen angepasst. Darüber hinaus gewährleistet die enge Zusammenarbeit mit den Kreishandwerkerschaften und Innungen, dass die Handwerksorganisation vor Ort präsent ist.

8. Handwerkskammer und Auftraggeber als Partner
Themen wie Kundenorientierung, Flexibilität und Leistungsqualität bei entsprechender Wirtschaftlichkeit werden das Verhältnis zwischen der Handwerkskammer, der öffentlichen Hand und anderen Auftraggebern künftig stärker bestimmen. Es ist ein erklärtes Ziel der Handwerkskammer, mit diesen Partnern auch in Zukunft eng und konstruktiv zusammenzuarbeiten und in allen Bereichen ein anerkannter, verlässlicher und kompetenter Partner zu sein.

9. Öffentlichkeit
Die Leistungen der Handwerkskammer, vor allem aber die Vorteile der handwerklichen Selbstverwaltung müssen Kunden, Auftraggebern und der öffentlichen Hand deutlich sichtbar gemacht werden.

10. Konstruktives Miteinander
Unser Erfolg wird durch unsere Kultur des Miteinanders beeinflusst. Diese Kultur ist geprägt durch gegenseitigen Respekt, offene Kommunikation und Toleranz. Der Umgang mit Konflikten ist stets konstruktiv.



Handwerksrolle

Wer sich im Handwerk selbstständig macht, muss die Handwerksordnung beachten und sollte sich bei der zuständigen Handwerkskammer informieren und beraten lassen.

Die HwO ist die gesetzliche Basis für alles, was das Handwerksrecht berührt. Damit unsere Mitgliedsbetriebe mit diesem Recht nicht in Konflikt geraten, stehen wir ihnen beratend zur Seite.

Der Staat hat uns unterschiedliche „hoheitliche“ Aufgaben übertragen. So führen wir zum Beispiel das Berufsregister, die so genannte „Handwerksrolle“ und weitere Verzeichnisse des Handwerks. Wir setzen uns ebenfalls dafür ein, dass die Rechte unserer Mitglieder im Wettbewerb respektiert werden.
     
Wir sind Ihre Ansprechpartner für folgende Themen 

  • Grundsatzfragen des Handwerksrechts
  • Eintragung von Betrieben
  • Änderungen in den Betrieben
  • Löschung von Betrieben
  • Mitgliedsauskunft
  • Ausnahmegenehmigungen/Ausübungsberechtigungen 
  • Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen / EU-Bescheinigungen
  • Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeits- bekämpfungsgesetz - ScharzArbG)
  • Unlauterer Wettbewerb
  • Handwerkerpflichtversicherung
  • Handelsregistereintrag
  • Rechtsaufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften


Handwerkskammerbeitrag

Immer wieder gibt es Fragen zum Handwerkskammerbeitrag. Hier haben wir Antworten zu den häufigsten Fragen zusammengestellt:

Wofür werden die Beitragsgelder verwendet?
Die Beiträge tragen zur Finanzierung der Tätigkeit und der Aufgaben der Handwerkskammer bei. Sie vertritt die Interessen des Handwerks gegenüber der Politik, der Öffentlichkeit und den Medien. Handwerksbetriebe profitieren von einem umfassenden praxisnahen und kostenlosen Informations- und Beratungsangebot. Gelder fließen auch in die Begleitung der Ausbildung junger Menschen sowie in die Bereitstellung der gesamten Infrastruktur, mit der Meistern und Beschäftigten breite Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden.

Warum ist der Beitrag auch von Betrieben zu zahlen, die bisher keine direkte Leistung der Kammer in Anspruch genommen haben?
Auch wer noch keinen direkten Kontakt mit der Handwerkskammer hatte, profitiert von ihrer Arbeit, ohne es sofort zu registrieren. Neben den gesetzlichen Aufgaben aus der Selbstverwaltung, engagieren sich die ehrenamtlichen Vertreter und die Mitarbeiter in der Interessenvertretung für das gesamte Handwerk und setzen sich für die Förderung der Handwerkswirtschaft ein. Insbesondere geht es hier darum, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. In Zusammenarbeit mit den anderen Handwerksorganisationen auf Landes- , Bundes- und EU-Ebene wird diese Aufgabe mit großem Nachdruck wahrgenommen.

Welchen Anteil haben die Beiträge am Haushalt?
Die Einnahmen aus Handwerkskammerbeiträgen liefern seit Jahren einen Anteil von rund 20 Prozent zu den Gesamteinnahmen des Haushalts der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, rund 80 Prozent der Einnahmen kommen aus Gebühren und Zuschüssen. Mehr als 50 Prozent des Haushalts werden aus dem vielfältigen Angebot von Bildungsmaßnahmen in den Berufsbildungszentren erwirtschaftet.

Wer legt die Beitragshöhe fest?
Der Beitragsmaßstab wird regelmäßig von der Vollversammlung der Handwerkskammer festgelegt. Der Beitragsbeschluss berücksichtigt sowohl den Gleichheitsgrundsatz wie auch die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Beitragszahlers.

Wie wird der Beitrag berechnet?
Berechnungsgrundlage für den Beitrag ist der Gewerbeertrag, den das Finanzamt für das drei Jahre zurückliegende Steuerjahr festsetzt. Wenn kein Gewerbeertrag festgesetzt wurde, ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb die Berechnungsgrundlage.

Gibt es eine Widerspruchsfrist?
Gegen den Beitragsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zugang Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Darüber hinaus ergeht der Beitragsbescheid unter dem Vorbehalt der Änderungsbefugnis, soweit sich die Bemessungsgrundlage nachträglich ändert.
Sollten Rückfragen zum Beitragsbescheid bestehen bzw. dem Bescheid offensichtliche Unrichtigkeiten zu Grunde liegen, wenden Sie sich bitte innerhalb der Klagefrist an die Handwerkskammer. Gegebenenfalls kann durch die Sachverhaltsaufklärung ein geänderter Beitragsbescheid erlassen werden, so dass die Notwendigkeit einer Klage - die mit Kosten verbunden ist - vermieden werden kann. Die Frist zur Klageerhebung wird durch die formlose Sachverhaltsaufklärung allerdings nicht beeinflusst.

Ist es auch möglich, den Beitrag zu stunden und Ratenzahlung zu vereinbaren?
Ja, das ist möglich, wenn die sofortige Einziehung der Beiträge mit erheblichen Härten für den Betriebsinhaber verbunden wäre. Im Einzelfall lässt sich dies mit den Ansprechpartnern in der Handwerkskammer klären.

Andrea Aschemann

Beraterin Kundenservice

Tel. 05121 162-152

Fax 05121 703432

andrea.aschemann--at--hwk-hildesheim.de

Christian Averdick

Gruppenleiter Kundenservice

Tel. 05121 162-134

Fax 05121 703432

christian.averdick--at--hwk-hildesheim.de

Gina Estela Grüger

Sachbearbeiterin Kundenservice

Tel. 05121 162-146

Fax 05121 703432

gina.grueger--at--hwk-hildesheim.de

Beitragsordnung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen



Beratung

Rechtzeitige, individuelle Beratung sichert den langfristigen Erfolg des Handwerksbetriebes. Wachsende Anforderungen machen regelmäßige Weiterbildung zur Existenz sichernden Notwendigkeit. Wir helfen unseren Mitgliedsbetrieben, erfolgreich im Markt zu agieren durch

  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Innovationsberatung
  • Technische Beratung
  • Umweltschutzberatung
  • Ausbildungsberatung
  • Weiterbildungsberatung


Aus- und Weiterbildung

Die Handwerkskammer ist ein wichtiger Partner für das Handwerk in Sachen Aus- und Weiterbildung. Wir setzen uns dafür ein, dass das Handwerk auch zukünftig Arbeitsplätze mit gut motiviertem und qualifiziertem Nachwuchs besetzen kann.

Durch Nachwuchsförderung und Maßnahmen, die auf die frühe Berufsorientierung Jugendlicher zielen, unterstützen wir die Wirtschaftsgruppe Handwerk. In unseren Bildungsstätten lernen Auszubildende auf dem Weg zu ihrer Gesellenprüfung, bereiten sich junge Menschen auf die Meisterprüfung vor und qualifizieren sich Meister, Meisterinnen und Beschäftigte in ihren Berufen sowie im kaufmännischen Bereich weiter.

Wir haben ein Auge auf die Gesellen- und Zwischenprüfungen und tragen die gesetzliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausbildung bei unseren Mitgliedsbetrieben.