Ausbildungsberatung Ausbildung Schlagwort(e): Ausbildung, Ausbildungsberatung, Auszublindende, Auszubildender, Konfliktlösung, Konfliktberatung, Beratung, Werkstatt
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Ausbildungsberatung Ausbildung

Die Ausbildung beginnt

Sie haben sich für eine Berufsausbildung im Handwerk entschieden und einen der begehrten Ausbildungsplätze ergattert. Herzlichen Glückwunsch! Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit Ihrem Betrieb geschlossen haben, kann die Ausbildung losgehen. Sie werden in Ihrem Ausbildungsbetrieb viele neue und spannende Dinge kennenlernen. Alles, was Sie während Ihrer Ausbildungszeit lernen, finden Sie in der Ausbildungsordnung. Die können Sie sich auf der Internetseite www.bibb.de online ansehen und herunterladen.

Außerdem gehen Sie in die Berufsschule. Hier werden Ihre praktischen Fähigkeiten durch Theoriewissen ergänzt. Ihr Betrieb meldet Sie bei der Berufsschule an.

Als Handwerkskammer stehen wir Ihnen im gesamten Ausbildungsprozess zur Seite - vom Lehrvertrag bis zur Prüfung. Sie können uns zu allen Fragen rund um die Ausbildung ansprechen.

Rechtliche Grundlagen

Wenn Sie Fragen zu den rechtlichen Grundlagen Ihrer Ausbildung haben, können Sie uns natürlich jederzeit ansprechen. Die wichtigsten Grundlagen sind in folgenden Werken geregelt:

  • Berufsbildungsgesetz
  • Handwerksordnung
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • die jeweiligen Ausbildungsordnungen
  • Gesellen-/Abschlussprüfungsordnung der Handwerkskammer

Hinsichtlich der Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie während der Ausbildung, finden Sie hier ein Merkblatt.



Auf Probe

Sie haben eine passende Ausbildungsstelle gefunden und einen Ausbildungsvertrag geschlossen. Die ersten Monate der Ausbildungszeit sind die sogenannte Probezeit. Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate, je nachdem was im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde.

Die Probezeit dient Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb zum besseren Kennenlernen und gegenseitigem Testen. Sie können herausfinden, ob der gewählte Beruf der richtige ist und ob der Betrieb zu Ihnen passt.

Um einen Wechsel in einen anderen Betrieb oder in einen anderen Beruf schnell und unkompliziert zu vollziehen, bestehen innerhalb der Probezeit andere Kündigungsbedingungen als im Rest der Ausbildungszeit. Beide Seiten können jederzeit und ohne Angaben von Gründen kündigen.



Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ergänzt die betriebliche Ausbildung in den Handwerksberufen durch praxisorientiertes Training. Sie gewährleistet:

  • die Vermittlung einer breiten Grundausbildung,
  • die Vervollständigung und Ergänzung der betrieblichen Ausbildung entsprechend der Ausbildungsordnung zum Ausgleich für Spezialisierung,
  • die schnelle Berücksichtigung moderner Technologien und Verfahren.

Als Auszubildende bzw. Auszubildender müssen Sie an der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung teilnehmen. Sie ist Bestandteil der Ausbildung. Ihr Ausbildungsbetrieb stellt Sie hierfür frei und trägt die Kosten für Kurs, Fahrt und Unterkunft. Die Kosten werden durch Zuschüsse des Landes, Bundes und Mittel des europäischen Sozialfonds ermäßigt.

Welche überbetrieblichen Unterweisungen in Ihrem Beruf absolviert werden müssen, erfahren Sie bei der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer.

Christine Nickel

Sachbearbeiterin Kundenservice-ÜLU

Tel. 05121 162-166

Fax 05121 703432

christine.nickel--at--hwk-hildesheim.de

Anna Eilers

Sachbearbeiterin Kundenservice-ÜLU

Tel. 05121 162-168

Fax 05121 703432

anna.eilers--at--hwk-hildesheim.de

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Ausbildung dokumentieren

Das Führen eines Berichtsheftes gehört neben der Teilnahme an überbetrieblichen Unterweisungen und der allgemeinen Lernpflicht zu den Pflichten aller Auszubildenden. Hier muss während der gesamten Ausbildungszeit regelmäßig und lückenlos vermerkt sein, welche Tätigkeiten ausgeführt wurden und was in Betrieb, Schule und ÜLU gelernt wurde.

Es gibt Berichtshefte in Papierform oder digital. Welche Form geführt wird, besprechen Sie am besten mit dem Ausbildungsbetrieb. Dieser stellt das Berichtsheft zur Verfügung und muss es auch regelmäßig kontrollieren.

Mit dem Berichtsheft dokumentieren Sie Ihren Ausbildungsverlauf. Das Berichtsheft ist auch deshalb so wichtig, weil es eine Voraussetzung ist, um an der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung teilnehmen zu können.



Beratung während der Ausbildung

Ausbildungsberatung

Wenn Sie Fragen zum Lehrvertrag, zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Berufsschule oder zur Prüfung haben, helfen die Ausbildungsberater der Handwerkskammer. Sie sind Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Thema Ausbildung. Und auch wenn es Konflikte mit dem Chef oder mit Kollegen gibt, haben die Ausbildungsberater ein offenes Ohr und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Die Gespräche werden natürlich vertraulich behandelt.

Wenn Sie Probleme in der Berufsschule haben, beim Lernstoff nicht mitkommen und schlechte Noten haben, können Sie sich ebenfalls bei uns melden. Wir informieren Sie zu Ihren Möglichkeiten, zum Beispiel zu ausbildungsbegleitenden Hilfen. Informationen zu diesen und weiteren Unterstützungsangeboten finden Sie in unserem Downloadbereich.

Maria Wimmer

Ausbildungsberaterin

Tel. 05121 162-139

Fax 05121 703432

maria.wimmer--at--hwk-hildesheim.de

Burkhard Ernst

Ausbildungsberater

Tel. 05121 162-128

Fax 05121 703432

burkhard.ernst--at--hwk-hildesheim.de

Ole Trojak

Ausbildungsberater

Tel. 05121 162-160

Fax 05121 703432

ole.trojak--at--hwk-hildesheim.de



Finanzielle Unterstützung

Wenn Sie eine Berufsausbildung machen, aber das Geld nicht reicht, um den Lebensunterhalt und die Kosten für die Ausbildung (z.B. Fahrt und Unterbringung beim Berufsschulbesuch) zu decken, können Sie bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.

Als Auszubildende/Auszubildender müssen Sie einige Kriterien erfüllen, damit Sie BAB in der Ausbildung erhalten können:

  • Im Normalfall werden die Leistungen der BAB nur für Auszubildende mit deutscher Staatsangehörigkeit geleistet.
  • Es muss ein gültiger Ausbildungsvertrag abgeschlossen sein.
  • Sie dürfen während der Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen.
  • Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, wenn Sie verheiratet sind / waren, eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen / führten oder mindestens ein Kind haben, dann können Sie ebenfalls BAB in der Ausbildung erhalten. Hierbei dürfen Sie nicht im Haus Ihrer Eltern untergebracht sein, aber es ist erlaubt, dass Sie in deren Nähe wohnen.

Am besten lassen Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort beraten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort können Ihnen sagen, ob und in welcher Höhe Sie Berufsausbildungsbeihilfe bekommen können.



Berufsbildung international

Schon während der Ausbildung können Auszubildende erkunden, wie der Ausbildungsberuf im europäischen Ausland aussieht. Dafür gibt es verschiedene Austauschprogramme, die unterschiedlich lange Aufenthalte ermöglichen. Die Zeit des Auslandsaufenthalts wird auf die Ausbildung angerechnet. Bescheinigt wird der Aufenthalt mit dem Europass, einem offiziellen Dokument, das die späteren Berufschancen verbessert.

Das Handwerk hat Kontakte ins Ausland

Das niedersächsische Handwerk pflegt seit Jahren partnerschaftliche Kontakte zu Handwerksorganisationen und Handwerksbetrieben in verschiedenen Ländern Europas. Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen war bereits an Austauschprojekten mit den Nachbarländern Italien, Frankreich und den Niederlanden beteiligt und hat Auszubildende individuell unterstützt, einen Aufenthalt in einem Betrieb im Ausland zu verwirklichen.

Austauschprogramme

Es gibt sehr viele unterschiedliche Austauschprogramme, an denen sich junge Erwachsene beteiligen können - zum Beispiel Erasmus +.  Diese Programme bieten neben finanzieller Untestützung auch organisatorische Hilfe und Vorbereitung auf den Auslandaufenthalt an. Mehr Infos findest du hier.

Beratung

Sie möchten gerne einen Teil Ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren? Nehmen Sie unbedingt vorher Kontakt mit uns auf! Denn längere Auslandsaufenthalte müssen zuvor mit der Handwerkskammer abgestimmt werden.

Maria Wimmer

Ausbildungsberaterin

Tel. 05121 162-139

Fax 05121 703432

maria.wimmer--at--hwk-hildesheim.de

Burkhard Ernst

Ausbildungsberater

Tel. 05121 162-128

Fax 05121 703432

burkhard.ernst--at--hwk-hildesheim.de

Ole Trojak

Ausbildungsberater

Tel. 05121 162-160

Fax 05121 703432

ole.trojak--at--hwk-hildesheim.de



Handwerk trifft Hochschule

Das Handwerk bietet zahlreiche Bildungswege und Fortbildungen. So öffnet die Berufliche Bildung auch den Weg in die akademische Bildung, zur Universität oder Fachhochschule.

Handwerksgesellen und Gesellinnen mit dreijähriger Berufserfahrung können in Niedersachsen die Hochschulzugangsberechtigung für bestimmte Studiengänge erhalten. Mit dem Meistertitel besteht in Niedersachsen sogar die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Fragen zum Thema Studieren nach der Ausbildung beantworten Ihnen gerne unsere Ausbildungsberater.



Maria Wimmer

Ausbildungsberaterin

Tel. 05121 162-139

Fax 05121 703432

maria.wimmer--at--hwk-hildesheim.de

Burkhard Ernst

Ausbildungsberater

Tel. 05121 162-128

Fax 05121 703432

burkhard.ernst--at--hwk-hildesheim.de

Ole Trojak

Ausbildungsberater

Tel. 05121 162-160

Fax 05121 703432

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