Fortbildungslehrgang zur Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRGS 519 für Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4

ausreichend freie Plätze

Gebühren

Kurs: 240,00 €

Unterricht

23.08.2024

Fr 09:00 - 16:15 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 9 Std.

Anmeldeschluss 23.08.2024

Lehrgangsort

Kruppstraße 18
31135 Hildesheim
Seminarraum 1

Nina Vollmer

Tel. 05121 162-212

nina.vollmer--at--hwk-hildesheim.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 5940231201-0

Erlangen Sie den neuesten Stand zum Thema Asbest und informieren Sie sich über die aktuelle gesetzliche Lage und die Neuerungen der praktischen Tätigkeit vor Ort.

Eigenschaften und Gesundheitsgefahren

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Vorschriften- und Regelwerk
  • Personelle Anforderungen
  • Verwendungsbeschränkung
  • Anzeige der Arbeiten
  • Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan
  • Betriebsanweisung und Unterweisung
  • Abbruch- und Sanierungsarbeiten
  • Instandhaltungsarbeiten
  • Praktische Vorführung
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen

Ziel

Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbest. Mit dem Seminar zur Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4 kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht nach. Jeder Sachkundige muss alle sechs Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen. Die staatliche Sachkunde nach TRGS 519 wird ab dem Lehrgangsdatum 6 Jahre verlängert. Es wird keine Prüfung abgelegt.

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an all diejenigen, die über eine aktuell gültige Asbestsachkunde nach TRGS 519, Anlage 4C verfügen.

Information

Der Lehrgang beinhaltet alle erforderlichen Lehrgangsunterlagen und die Versorgung der Teilnehmer während des Seminars mit Getränken/Kaffee/Tee sowie Mittagsverpflegung.

Dozent

Torsten Meyer

Zertifizierung