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Im Rahmen der Corona-Krise werden sowohl der Bund als auch das Land Niedersachsen eigene Förderprogramme zur Verfügung stellen. Alle Informationen auf einen Blick!Finanzen: Gibt es Unterstützung im Falle einer finanziellen Durststrecke?

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Soforthilfen und Überbrückungsprogramme

Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt, die im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.

Die Überbrückungshilfe llI Plus umfasst die Fördermonate Juli bis September 2021. Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Fördersumme bei Erstantragstellung (maximal 100.000 Eruo pro Monate).

Anträge können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Zum Förderprogramm

André Burgdorf

Betriebswirtschaftliche Beratung

Tel. 05121 162-144

Fax 05121 703432

andre.burgdorf--at--hwk-hildesheim.de

Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Härtefallhilfe.

Unter dem folgenden Link finden Sie alle notwendigen Informationen:


Zum den Härtefallhilfen

André Burgdorf

Betriebswirtschaftliche Beratung

Tel. 05121 162-144

Fax 05121 703432

andre.burgdorf--at--hwk-hildesheim.de

Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Zum Förderprogramm

André Burgdorf

Betriebswirtschaftliche Beratung

Tel. 05121 162-144

Fax 05121 703432

andre.burgdorf--at--hwk-hildesheim.de

Förderprogramme zur Ausbildung

Mit Veröffentlichung der ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ laufen nun auch die Möglichkeiten der Antragstellung an. Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen informiert Sie auf dieser Seite über alle Förderkonzepte, -summen und Voraussetzungen.

Erhöhung der Ausbildungsprämie/-Plus vom 23.03.2021

Eine grafische Übersicht der Änderungen der "Ausbildungsprämie", "Ausbildungsprämie Plus" und zum "Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen" sowie Kurzinformationen zu den weiteren Prämien und Zuschüssen diese Programms finden Sie hier.

Detaillierte Informationen finden Sie in den jeweiligen im Menüpunkten.

Die Ausbildungsprämie/Ausbildungsprämie Plus  fördert kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die erheblich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind und trotzdem wie in den vergangenen Jahren ausbilden (Durchschnitt der letzten drei Jahre als Vergleichszeitraum). Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Probezeit und entsprechender Bestätigung. Stellen Sie den Antrag spätestens 3 Monate nachdem die Probezeit des begründeten Ausbildungsverhältnisses erfolgreich abgeschlossen wurde.

Bei der Ausbildungsprämie wird für jeden Ausbildungsvertrag eine Fördersumme in Höhe von 2.000€ bzw. 4.000€ (s. Übersichtstabelle) je Ausbildungsvertrag gezahlt.

Bei der Ausbildungsprämie Plus werden darüberhinausgehende zusätzliche Ausbildungsverträge mit jeweils 3.000€ bzw. 6.000€ (s. Übersichtstabelle) pro Ausbildungsvertrag gefördert.

Beispiel (für Ausbildungsverträge vor dem 01. Juni 2021):
Die Martina Mustermann GmbH bildet in 2020 4 Azubis aus. Der Durchschnitt in den Jahren 2018-2020 beträgt drei Azubis. Daraus ergibt sich bei Bewilligung folgende Förderung:

      6.000€   Ausbildungsprämie (drei Azubis, wie auch in den vergangenen Jahren)
+   3.000€   Ausbildungsprämie Plus (ein zusätzlicher Azubi ggü. dem bisherigen Durschnitt)
=   9.000€   Summe

Wer wird gefördert und welche Voraussetzungen gibt es?

Die Förderung richtet sich an alle KMU mit bis zu 249 Beschäftigten bzw. 499 Beschäftigten (s. Übersichtstabelle), die in staatlichen Ausbildungsberufen ausbilden. Pro Ausbildungsvertrag ist die Beantragung einer Förderungsart möglich.



Beachten Sie: Es ist hierbei keine Kombination mit anderen Förderungen der Länder oder des Bundes mit gleichem Inhalt oder Ziel möglich!



Die Förderung ist für alle Ausbildungsplätze möglich, die zwischen dem 24.06.2020 bis 31.05.2021 bzw. 01.06.2021 bis 15.02.2022 beginnen. Antragsberechtigt sind KMU, die Kurzarbeitergeld bezogen haben und/oder einen Umsatzrückgang zu verzeichnen hatten (s. Übersichtstabelle).

Wie wird der Antrag gestellt?

Die Förderung wird bei der Agentur für Arbeit beantragt. Alle Unterlagen für die Beantragung finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur. Darüber hinaus benötigen Sie eine Bescheinigung der Handwerkskammer zur Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses. Dies finden Sie ebenfalls auf den Seiten der Arbeitsagentur.



zweite Änderung Ausbildungsplätze sichern

Die Bezuschussung zur Ausbildungsvergütung bzw. der Vergütung der AusbilderInnen richtet sich an KMU, die ihre Auszubildenden im Gegensatz zu anderen Mitarbeitenden nicht in Kurzarbeit schicken. Damit soll die Anstrengung der Betriebe, dass Auszubildende trotz Corona einen erfolgreichen Berufsabschluss erreichen können, gewürdigt werden. Die Förderung entspricht 75% der monatlichen Ausbildungsvergütung. Der Zuschuss der Vergütung der AusbilderInnen, die ab April 2021 gilt, wird i.H.v. 50% des AusbilderInnengehaltes bezuschusst. Dies gilt auch für ausbildende GeschäftführerInnen bis zu einer Höhe von 2.500€ (s. Übersichtstabelle).


Zuschuss zur Verhinderung von Kurzarbeit



Wichtig: Bei der Anzeige von Kurzarbeit muss gleichzeitig eine Anzeige über die Fortsetzung der Ausbildung erfolgen. Wenn Kurzarbeit schon angezeigt wurde, muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Erst im Anschluss darf der Förderantrag eingereicht werden.



Wie wird der Antrag gestellt?

Die Förderung wird bei der Agentur für Arbeit beantragt. Alle Unterlagen für die Beantragung finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur. Darüber hinaus benötigen Sie eine Bescheinigung der Handwerkskammer zur Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses. Dies finden Sie ebenfalls auf den Seiten der Arbeitsagentur.

Die Übernahmeprämie soll die Übernahme von sogenannten Insolvenzlehrlingen fördern. Für die Übernahme von Azubis aus einem insolventen Betrieb werden 6.000 Euro pro Azubi ausgezahlt.  Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Probezeit und entsprechender Bestätigung.

Wer wird gefördert und welche Voraussetzungen gibt es?

Für die Beantragung sind sowohl auf der Seite des insolventen Betriebs, als auch auf der Seite des Übernahme-Betriebs Kriterien zu erfüllen (s. Übersichtstabelle):

Insolventer Betrieb: Bei dem betreffenden Unternehmen muss eine pandemiebedingte Insolvenz vorliegen oder eine Kündigung / ein einvernehmlicher Auuflösungsvertrag, weil dem Ausbildungsbetrieb die Fortführung der Ausbildung wegen der Folgen der Corona-Krise nicht mehr möglich ist.

Übernahme-Betrieb: Berechtigt zur Übernahme sind Betriebe aus allen Wirtschaftsbereichen, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen Betrieben bis zum 31. Dezember 2021 für die Dauer der restlichen Ausbildung übernehmen.

Wie wird der Antrag gestellt?

Die Förderung wird bei der Agentur für Arbeit beantragt. Alle Unterlagen für die Beantragung finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur. Darüber hinaus benötigen Sie eine Bescheinigung der Handwerkskammer zur Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses. Dies finden Sie ebenfalls auf den Seiten der Arbeitsagentur.

Übernahmeprämie

Da das Förderprogramm begrenzte Mittel aufweist, sollte eine Beantragung daher umgehend erfolgen, um sich eine Unterstützung zu sichern.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.

Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um das Bundesprogramm

Udo Nierhoff

Ausbildungsberater

Tel. 05121 162-135

Fax 05121 703432

udo.nierhoff--at--hwk-hildesheim.de

Burkhard Ernst

Ausbildungsberater

Tel. 05121 162-128

Fax 05121 703432

burkhard.ernst--at--hwk-hildesheim.de

Maria Wimmer

Ausbildungsberaterin

Tel. 05121 162-139

Fax 05121 703432

maria.wimmer--at--hwk-hildesheim.de

Ihre Ansprechpartner für die Bescheinigung über das Ausbildungsverhältnis

Martina Butterbrod

Lehrlingsrolle

Tel. 05121 162-124

Fax 05121 703432

martina.butterbrod--at--hwk-hildesheim.de

Zum 01. November 2020 tritt die Förderrichtlinie und der damit verbundene Aktionsplan „Duale Ausbildung" des Landes Niedersachsen in Kraft.



  • Einmalige Prämie in Höhe von 500 Euro
  • Auszubildende, die im Jahr 2020 oder 2021 eine Ausbildung beginnen und deren Probezeit bereits abgelaufen ist
  • Wohnung und Ausbildungsstätte liegen 45 km auseinander bzw. Fahrzeit mit dem ÖPNV zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte beträgt mindestens eine Stunde

Mehr Infos

  • Fortführung der Ausbildung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
  • Förderung maximal 50 % der förderfähigen Ausgaben im Gebiet „Stärker entwickelte Region (SER)“ und maximal 60 % der förderfähigen Ausgaben im Gebiet „Übergangsregion (ÜR)
  • Betriebs-/Ausbildungsstätte in Niedersachsen
  • Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten

Mehr Infos

  • Entlastung Ausbildungsbetriebe*gilt für Verlängerung oder zusätzliche Schaffung von Ausbildungsverträgen für Unternehmen mit Ausbildungsstätte in Niedersachsen
  • Prämie in Höhe von 500 Euro bei Verlängerung des Ausbildungsvertrags
  • Prämie in Höhe von 2000 Euro bei der Schaffung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes
  • unabhängig von diesen Prämien von 500 bzw. 2000 Euro erhalten Kleinbetriebe bis 10 Mitarbeiter einmalig eine pauschale Zahlung von 4.000 Euro für die Unterzeichnung mindestens eines bzw. des ersten Ausbildungsplatzes
  • Der höchste Schulabschluss ist ein Haupt- oder Realschulabschluss
  • Gilt für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 01.06.2021 beginnen

Mehr Infos

*Kombination mit Förderprogrammen des Bundes im Zusammenhang mit der Covid-19- Pandemie ist nicht zulässig Förderprogramme des Bundes mit gleichem Inhalt oder gleicher Zielsetzung sind vorrangig in Anspruch zu nehmen

 Bitte beachten Sie, dass das Förderprogramm über die NBank beantragt werden muss.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Ausbildungsberater sowie für die Bescheinigung des Ausbildungsverhältnisses unsere Kolleginnen der Lehrlingsrolle zur Verfügung.



Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um das Bundesprogramm

Udo Nierhoff

Ausbildungsberater

Tel. 05121 162-135

Fax 05121 703432

udo.nierhoff--at--hwk-hildesheim.de

Burkhard Ernst

Ausbildungsberater

Tel. 05121 162-128

Fax 05121 703432

burkhard.ernst--at--hwk-hildesheim.de

Maria Wimmer

Ausbildungsberaterin

Tel. 05121 162-139

Fax 05121 703432

maria.wimmer--at--hwk-hildesheim.de

Ihre Ansprechpartner für die Bescheinigung über das Ausbildungsverhältnis

Martina Butterbrod

Lehrlingsrolle

Tel. 05121 162-124

Fax 05121 703432

martina.butterbrod--at--hwk-hildesheim.de

 

Corona-Bezogene Kreditprogramme

Produktinformation Liquiditätskredit

Informationsseite der NBank

  • Finanzierungsanteil
    • bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
      Darlehensbetrag: 5.000 Euro bis 50.000 Euro
    • Empfänger sind kleine Unternehmen bis 11 Mitarbeiter. Größere Unternehmen können den kfw-Schnellkredit beantragen.
    • Die Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre.
    • Das Darlehen ist in den ersten zwei Jahren zinslos. Die NBank wird rechtzeitig vor Ablauf dieses Zeitraumes ein Zinsangebot für die weitere Laufzeit unterbreiten.
    • Zwei Jahre sind tilgungsfrei. Eine vorzeitige ganz oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist während der ersten zwei Jahre der Darlehenslaufzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.
  • Sicherheiten müssen nicht erbracht werden
  • Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.

Dieser Kredit muss über das Kundenportal der NBank beantragt werden.

 

Weitere Bundesförderprogramme

Das Bundesfinanzministerium hat Hilfspakete entwickelt, die in den kommenden Tagen beschlossen werden sollen. Das dazu gehörende Antragsverfahren und der Ablauf sind bislang noch nicht abschließend geklärt. Das Verfahren soll  vollständig elektronisch ablaufen. Alle detaillierten Informationen zu diesem Hilfsprogramm finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzminsteriums.

Grundsicherung (Arbeitslosengeld 2)

Die Grundsicherung soll für Selbstständige leichter zugänglich werden, um Lebensunterhalt und Unterkunft auch in der Krise zu sichern. Antragstellerinnen und Antragsteller auf Grundsicherung müssen in den nächsten sechs Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch ihr Vermögen antasten. Damit die Leistungen sehr schnell ausgezahlt werden können, werden Anträge auf Grundsicherung vorläufig bewilligt. Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich.

Alle Details zur konkreten Antragstellung finden Sie in Kürze auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums und voraussichtlich der Jobcenter.

 

Sonstige Förderprogramme

Schutzfonds

Im Fokus stehen hier größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, mit der Möglichkeit auch kleinere Unternehmen im Bereich kritischer Infrastrukturen und Sektoren zu berücksichtigen.

  • Liquiditätsgarantien: Garantierahmen in Höhe von 400 Mrd. €, um Liquiditätsengpässen von Unternehmen zu begegnen und ihnen dabei zu helfen, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren.
  • Kapitalmaßnahmen: Kreditermächtigung in Höhe von 100 Mrd € für direkte Rekapitalisierungsmaßnahmen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen (insbesondere Erwerb von Anteilen oder stillen Beteiligungen, Zeichnung von Genussrechten oder Nachranganleihen).
  • Refinanzierung: Kreditermächtigung in Höhe von 100 Mrd. € zur Refinanzierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Ausführung der ihr zugewiesenen Sonderprogramme.
  • Die Bürgschaftsbanken verdoppeln den Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro. Sie können Bürgschaftsentscheidungen bis 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen fällen.
    Niedersächsische Bürgschaftsbank: NBB-Hannover.de
  • Von dem eigentlich für Unternehmen in strukturschwachen Regionen aufgelegten Großbürgschaftsprogramm können nun auch Betriebe außerhalb solcher Regionen profitieren.
 


Nierhoff_Udo

Udo Nierhoff

Ausbildungsberater

Braunschweiger Straße 53

31134 Hildesheim

Tel. 05121 162-135

Fax 05121 703432

udo.nierhoff--at--hwk-hildesheim.de

Ernst_Burkhard

Burkhard Ernst

Ausbildungsberater

Braunschweiger Straße 53

31134 Hildesheim

Tel. 05121 162-128

Fax 05121 703432

burkhard.ernst--at--hwk-hildesheim.de

Wimmer_Maria

Maria Wimmer

Ausbildungsberaterin

Braunschweiger Straße 53

31134 Hildesheim

Tel. 05121 162-139

Fax 05121 703432

maria.wimmer--at--hwk-hildesheim.de

Burgdorf

André Burgdorf

Betriebswirtschaftliche Beratung

Braunschweiger Straße 53

31134 Hildesheim

Tel. 05121 162-144

Fax 05121 703432

andre.burgdorf--at--hwk-hildesheim.de