Wie wird die Beschäftigtenzahl berechnet?

In die Mitarbeiterzahl gehen ein:

  • Lohn- und Gehaltsempfänger sowie für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind
  • mitarbeitende Eigentümer*innen und Teilhaber*innen, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen.
  • Auszubildende können mitgezählt werden
  • Bei den Teilzeitkräften müssen auch 450-Euro-Kräfte anteilig Ihrer Arbeitszeit im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle einberechnet werden.
  • Bestehen die Arbeitsverträge noch fort, dann können Beschäftigte im Mutterschutz und Beschäftigtenverbot hinzugerechnet werden.

Um hier eine vereinfachte Berechnung der Teilzeitkräfte und der geringfügig
Beschäftigten herbeizuführen ist nachfolgendes Umrechnungsmodell
anzuwenden:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Darüber hinaus ist bei der Berechnung der Beschäftigtenanzahlen jede Nachkommastelle aufzurunden.