Wie wird die Beschäftigtenzahl berechnet?
In die Mitarbeiterzahl gehen ein:
- Lohn- und Gehaltsempfänger sowie für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind
- mitarbeitende Eigentümer*innen und Teilhaber*innen, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen.
- Auszubildende können mitgezählt werden
- Bei den Teilzeitkräften müssen auch 450-Euro-Kräfte anteilig Ihrer Arbeitszeit im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle einberechnet werden.
- Bestehen die Arbeitsverträge noch fort, dann können Beschäftigte im Mutterschutz und Beschäftigtenverbot hinzugerechnet werden.
Um hier eine vereinfachte Berechnung der Teilzeitkräfte und der geringfügig
Beschäftigten herbeizuführen ist nachfolgendes Umrechnungsmodell
anzuwenden:
- Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
- Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
- Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
- Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
Darüber hinaus ist bei der Berechnung der Beschäftigtenanzahlen jede Nachkommastelle aufzurunden.