
Ehrenamt im Handwerk
Unverzichtbares Ehrenamt in Deutschland
Viele Bereiche in Deutschland würden ohne ehrenamtlich tätige Unterstützer nicht funktionieren. Man denke dabei nur an diverse Vereine, Parteien oder Verbände. Bundesweit sind mehr als 25 Millionen Menschen ehrenamtlich aktiv. Das Handwerk bildet dabei keine Ausnahme – im Gegenteil: Das Ehrenamt ist in der Handwerksorganisation eine tragende Säule. Der Staat hat den Innungen, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern Aufgaben übertragen. Diese werden vor Ort durch die demokratisch gewählten Vertreter erfüllt. Man spricht in diesem Zusammenhang von Selbstverwaltung.
Ehrenamtlich geführte Gremien mit praktischer Erfahrung
Angefangen bei den Innungen als freiwilligem Zusammenschluss von Handwerkern auf regionaler Ebene über die Kreishandwerkerschaften bis hin zu den Handwerkskammern werden die wesentlichen Entscheidungen in Gremien getroffen, die ausschließlich mit Ehrenamtlichen besetzt sind. Das heißt, diese Mitglieder sind nur nebenbei in diesen Gremien aktiv. Hauptberuflich sind sie entweder Inhaber eines Handwerksbetriebes oder bei einem solchen angestellt. Der Hintergrund dafür ist klar: Die Erfahrungen der Profis aus ihrem beruflichen Alltag fließen dadurch direkt in die Entscheidungen mit ein und stellen damit eine praxisnahe Umsetzung sicher.
Mitgestaltung durch eigene Erfahrung
Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, auf politische Entscheidungen, die das Handwerk betreffen, Einfluss zu nehmen. Denn wer wüsste besser Bescheid, wo im betrieblichen Alltag der Schuh drückt, als die Handwerker selbst? In der Innung, also dem Zusammenschluss von Handwerkern desselben Gewerkes, werden die wesentlichen Entscheidungen in der Innungsversammlung getroffen. An dieser kann jedes Innungsmitglied teilnehmen und dort seine Meinung äußern. Eine Ebene darüber folgt die Kreishandwerkerschaft. Sie ist der Zusammenschluss aller Innungen in einem bestimmten Bezirk, meistens in einem Landkreis. Jede Mitgliedsinnung wählt Vertreter, die die Interessen der Innung bei der Kreishandwerkerschaft vertreten. Auch dort werden die wichtigsten Entscheidungen im Rahmen von Mitgliederversammlungen getroffen.
Handwerkskammer: Das „Parlament des Handwerks“
Als Handwerksbetrieb ist man darüber hinaus automatisch Mitglied der zuständigen Handwerkskammer. Ihr wichtigstes Gremium ist die Vollversammlung, die auch das „Parlament des Handwerks“ genannt wird. Dieses wird alle fünf Jahre neu gewählt und ist zu 2/3 mit Arbeitgebervertretern und zu 1/3 mit Arbeitnehmervertretern besetzt.
Vielfältige Möglichkeiten der Beteiligung
Einbringen können sich Interessierte dabei sowohl bei der Handwerkskammer als auch in Innungen oder Kreishandwerkerschaften. Die möglichen Betätigungsfelder sind vielfältig: ob Vorstandsmitglied oder Prüfer, ob Obermeisterin oder Vollversammlungsmitglied – Sie haben die freie Wahl. Völlig egal ist es übrigens, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind. Beide Seiten können ehrenamtliche Tätigkeiten übernehmen und damit über die Belange Ihres Gewerkes direkt mitentscheiden.
Engagement bringt viele Vorteile
Machen Sie mit, Engagement lohnt sich! Sie knüpfen Kontakte, tauschen sich untereinander aus, entwickeln neue Fähigkeiten oder haben einfach Spaß an der Tätigkeit.