
Alle Infos zum Coronavirus (Covid-19)
Informationen der Handwerkskammer im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Aktuelle Meldungen zu Corona
Überbrückungshilfe III (Neustarthilfe) für Soloselbstständige ab sofort auch über den Direktantrag möglich
Ergebnisse der Beratungen von Bund und Ländern
Lockdown wird vorläufig bis zum 07. März verlängert. // Erste Lockerungen u.a. für Friseure vorgesehen.
Verlängerung und Erweiterung des Lockdowns
Mit der Verordnung des Landes Niedersachsen vom 22. Januar 2021 gehen Neuerungen einher. Lesen Sie im Folgenden, worum es sich hierbei dreht.
Folgende Gewerke sind von Betriebsschließungen durch regionale oder landesweite Erlasse betroffen:
- Geöffnet bleiben: Optiker, Hörgeräteakustiker, Sanitätshäuser, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Textilreinigungen; Fotografen und Änderungsschneider sind nicht explizit genannt, sollten sich aber auf die Herausgabe von bestellten Fotos oder Änderungen beschränken; bleibt die medizinisch notwendige Fußpflege (der Zugang zu Heimen soll durch verstärkte Tests und FFP2-Masken abgesichert werden)
- Geöffnet bleiben z.B. auch Lebensmittel-Einzelhandel, Tankstellen, Banken, Post, Wochenmärkte, (Baumärkte und Großhandel sind nur für gewerbliche Kunden geöffnet)
- Geschlossen bleiben Betriebe der körpernahen Dienstleistungen oder der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, dekorative/kosmetische Fußpflege; und ähnliche Betriebe
- Geschlossen bleiben Gastronomiebetriebe bei Bäckern oder Fleischern (Außer-Haus-Verkauf von warmen Speisen ist weiter zulässig)
- Geschlossen bleiben Friseure
- Die Schulen und Kitas stellen eine Betreuung sicher, sodass Mitarbeitende auch ohne „Systemrelevanz“ zur Arbeit gehen können
- Arbeitgeber werden verstärkt aufgefordert, möglichst mobiles Arbeiten zu ermöglichen
- gewerbliche Ausstellungen sind auch weiterhin untersagt
Einhaltung des betriebsinternen Hygieneplanes
Da es bereits zu Nachfragen und Bußgeldverfahren gekommen ist, sollten Sie regelmäßig Ihr betriebliches Hygienekonzept mit den Mitarbeitenden besprechen.
Bei Kundenkontakten gehören dazu mindestens die folgenden Maßnahmen:
- Es müssen medizinsche Masken getragen werden, wenn nicht mind. 1,5 m Abstand gewährleistet ist
- Kunden müssen FFP 2 oder OP-Masken tragen werden, wo bisher einfache Alltagsmasken ausreichten (Bäcker, Fleischer, Optiker, Hörgeräteakustiker, medizinische Fußpflege, handwerkliche Dienstleistung). Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Kinder zwischen 6 und 15 Jahren tragen weiterhin nur eine Alltagsmaske.
- Hände waschen oder desinfizieren (z.B. bei Betreten einer Wohnung); Desinfektion der intensiv berührten Flächen
- regelmäßig Lüften
- wenn die Kunden es erlauben: Dokumentation der Gesprächsteilnehmer (bei mehr als 15 min; für eine leichtere Rückverfolgbarkeit der Infektionsketten)
- alle Berufsgenossenschaften haben inzwischen sehr gute Muster für Hygienekonzepte, die Sie nur noch auf Ihren Betrieb anpassen müssen
- die Hygienekonzepte der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) können hier eingesehen werden.
Grundsätzlich ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von jeder Person in einer Arbeits- und Betriebsstätte zu tragen (auch auf Außenflächen wie Parkplätzen)
- Ausnahme: Der Arbeitsplatz ist eingenommen und das Abstandsgebot wird eingehalten
- Ausnahme: Es handelt sich um eine handwerkliche oder körperlich anstrengende Arbeit
Bitte beachten Sie, dass jeder Handwerksbetrieb im Rahmen der Tätigkeiten entsprechende Arbeitsschutzstandards zum Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion treffen muss. Eine Übersicht dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt. |
Für weitere Fragen und Informationen sind wir für Sie da
Per Mail an: wirtschaftsfoerderung@hwk-hildesheim.de oder Telefonisch an 05121 162-143
Persönlich (Mo-Do 7:30 bis 16:30 Uhr; Fr 7:30 bis 13 Uhr) bei
Fragestellungen rund um betriebswirtschaftliche Themen:
Patrick Blum
Betriebswirtschaftliche Beratung
Fax 05121 703432
patrick.blum--at--hwk-hildesheim.de
Jennifer Borchers
Betriebswirtschaftliche Beratung
Fax 05121 703432
jennifer.borchers--at--hwk-hildesheim.de
André Burgdorf
Betriebswirtschaftliche Beratung
Fax 05121 703432
andre.burgdorf--at--hwk-hildesheim.de
Fragestellungen rund um die Ausbildung:
Burkhard Ernst
Ausbildungsberater
Fax 05121 703432
burkhard.ernst--at--hwk-hildesheim.de
Maria Wimmer
Ausbildungsberaterin
Fax 05121 703432
maria.wimmer--at--hwk-hildesheim.de
Udo Nierhoff
Ausbildungsberater
Fax 05121 703432
udo.nierhoff--at--hwk-hildesheim.de
Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen
Niedersächsische Corona-Verordnung (vom 22.01.2021)
-> Handlungskonzept zur Bekämpfungs des Infektionsgeschehens (05.10.2020)
Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes (gültig ab 1.11.2020)
Bußgeldkatalog (Stand: 26.08.2020)
- 10.01.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 13.12.2020: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 30.10.2020: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 23.10.2020: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 10.10.2020: Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung
- 09.10.2020: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 13.06.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 22.05.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 15.05.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 08.05.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 22.05.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 06.05.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 24.04.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 15.04.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung und der Beschluss der Bundesregierung.
- 22.03.2020: Die Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen im Detail können sie hier einsehen.
- 16.03.2020: Die Allgemeinverfügung der Bundesregierung und der Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Allgemeine Informationen
Um einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen zu können, brauchen Sie einen Zugang zum Portal der Agentur für Arbeit. Nach der Registrierung bekommen Sie die Zugangsdaten zugesendet (aktuell etwa 2 Wochen): Hier zur Registrierung
Grundsätzlich sollten Sie möglichst viele hygienische Maßnahmen in Ihrem Betrieb umsetzen, um eine Quarantäne des gesamten Betriebes zu vermeiden. Machen Sie Schichtpläne und Desinfektionsvorgaben für den „Schichtwechsel“ und für die Sozialräume und dokumentieren Sie die einzelnen Maßnahmen. Die Abwendung einer Quarantäne ist damit nicht garantiert, aber Sie erfüllen die Möglichkeiten in Ihrem betrieblichen Rahmen.
Für Selbstständige besteht grundsätzlich die Möglichkeit, über das Jobcenter zusätzliche Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II bis zur Höhe der Grundsicherung zu beantragen. Dieses ist unabhängig davon, ob Ihr Betrieb bereits geschlossen wurde oder ob noch gearbeitet werden kann. Aktuell werden einige Antragserleichterungen auf den Weg gebracht. So sollen z.B. die Zugangsvoraussetzungen mit Blick auf die Vermögensprüfung ausgesetzt werden.
Arbeitsrecht
Bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht können Sie sich an Ihre regionale Kreishandwerkerschaft wenden.
Kreishandwerkerschaft Südniedersachsen
Reinhäuser Landstraße 9,
37083 Göttingen
Telefon: 0551 50760-0
E-Mail: info@handwerk37.de
Kreishandwerkerschaft Hildesheim-Alfeld
Cheruskerring 47,
31137 Hildesheim
Telefon: 05121 5742-2
E-Mail: info@handwerk-hildesheim-alfeld.de
Kreishandwerkerschaft
Holzminden
Markt 16,
37603 Holzminden
Telefon: 05531 / 10088
E-Mail: info@handwerk-holzminden.de
Kreishandwerkerschaft Northeim-Einbeck
Kreishandwerkerschaft Osterode
Mauerstraße 42,
37154 Northeim
Telefon: 05551 97970
E-Mail: info@handwerk-northeim.de
Ansprechpartner
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus
Telefon: 030 346465100
Montag - Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 16:00 Uhr
Bürgertelefon des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes
Telefonnummer: 0511 / 4505555
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr und freitags von 8 - 12 Uhr.
Hotline der Bundesagentur für Arbeit
Montag bis Freitag von 08 bis 18 Uhr unter Telefon (für Arbeitgeber) 0800 45555-20.
Beantragung von Kurzarbeitergeld
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmerhotline der Bundesagentur für Arbeit:
Montag bis Freitag von 08 bis 18 Uhr unter Telefon: 0800 45555 20
Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen)
Telefon: 030 18 615 0
E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de
Montag - Freitag
9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Aktuelle Informationen

Jennifer Borchers
Betriebswirtschaftliche Beratung
31134 Hildesheim

Patrick Blum
Betriebswirtschaftliche Beratung
31134 Hildesheim

André Burgdorf
Betriebswirtschaftliche Beratung
31134 Hildesheim