
Alle Infos zum Coronavirus (Covid-19)
Informationen der Handwerkskammer im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Aktuelle Meldungen zu Corona
Corona-Daten spätestens jetzt löschen
Wegfall gesetzlicher Pflichten
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Aktuelle Informationen zu Corona
Rückmeldungen zur Soforthilfe an NBank weiter erforderlich
Portal ist noch offen
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Regelungen bis bis 22. Mai 2022
Regelung am Arbeitsplatz
- 3G am Arbeitsplatz ist aufgehoben.
- Der Arbeitgeber passt seine Gefährdungsbeurteilung an (Infektionsgeschehen in der Region).
- Der Arbeitgeber prüft, ob mehrfach belegte Innenräume durch mobiles Arbeiten (Homeoffice) entzerrt werden können (keine Pflicht zur Gewährung von Homeoffice/mobiles Arbeiten mehr).
- Der Arbeitgeber prüft, ob er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung den Mitarbeitenden
- mindestens einen Selbsttest pro Woche kostenfrei zur Verfügung stellt
- die Personenkontakte im Betrieb reduziert (Homeoffice/mobiles Arbeiten muss nicht mehr ermöglicht werden), dies betrifft auch gemeinsame Fahrten zu Baustellen
- mindestens medizinische Masken zur Verfügung stellt
- Der Arbeitgeber trägt im Rahmen der Möglichkeiten zur Erhöhung der Impfquote bei (z.B. Info über Impfmöglichkeit; Impfung während der AZ).
- Pflicht zum Tragen mind. einer medizinischen Maske in Innenräumen, überall dort wo die Mindestabstände (1,5 m) nicht eingehalten werden können und/oder eine regelmäßige Belüftung nicht möglich ist.
⇒ Fragen und Antworten des Bundesministeriums
- Körpernahe Dienstleistungen (gültig bis 2. April 2022)
- Tragen einer FFP2-maske für Mitarbeiter*innen und Kund*innen
- Bereitstellen eines QR-Codes für die Corona-Warn-App
- Die Registrierung ist für Kund*innen freiwillig
- Sie können einen QR-Code über die Corona-Warn-App oder über die Seite www.coronawarn.app erstellen
- Einzelhandel (gültig bis 2. April 2022)
- Kund*innen: FFP2-Maske
- Mitarbeiter*innen: 3G, FFP2-Maske oder physische Barriere (Glas, Plexiglas, o.ä.) und medizinische Maske
- Bäcker und Fleischer mit Vor-Ort Verzehr (wie Gastronomie) (gültig bis 2. April 2022)
- Kunden: 2G, FFP2 Maske bis zum Tisch
- Bereitstellen eines QR-Codes für die Corona-Warn-App
- Die Registrierung ist für Kund*innen freiwillig
- Sie können einen QR-Code über die Corona-Warn-App oder über die Seite www.coronawarn.app erstellen
- PCR-Test (Gültigkeit bis zu 48 Stunden)
- PoC-Antigen-Test (Gültigkeit bis zu 24 Stunden)
- Test zur Eigenanwendung (Selbsttest, Gültigkeit bis zu 24 Stunden)
- Test muss unter Aufsicht stattfinden
- Kinder unter 18 sind von der Testpflicht ausgenommen.
Der AG muss die Prüfung der Zertifikate (geimpft, genesen, getestet) sechs Monate aufbewahren. Zur Prüfung der Impfzertifikate gibt es eine App.
Infos dazu beim RKI: www.digitaler-impfnachweis-app.de/covpasscheck-app/
Hygienekonzept
- alle Berufsgenossenschaften haben Muster für Hygienekonzepte, die Sie noch auf Ihren Betrieb anpassen müssen
- die Hygienekonzepte der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) können hier eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass jeder Handwerksbetrieb im Rahmen der Tätigkeiten entsprechende Arbeitsschutzstandards zum Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion treffen muss. Eine Übersicht dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt. |
Für weitere Fragen und Informationen sind wir für Sie da
Per Mail an: wirtschaftsfoerderung@hwk-hildesheim.de oder Telefonisch an 05121 162-143
Persönlich (Mo-Do 7:30 bis 16:30 Uhr; Fr 7:30 bis 13 Uhr) bei
Fragestellungen rund um betriebswirtschaftliche Themen:
Patrick Blum
Betriebswirtschaftliche Beratung
Fax 05121 703432
patrick.blum--at--hwk-hildesheim.de
Jennifer Borchers
Betriebswirtschaftliche Beratung
Fax 05121 703432
jennifer.borchers--at--hwk-hildesheim.de
André Burgdorf
Betriebswirtschaftliche Beratung
Fax 05121 703432
andre.burgdorf--at--hwk-hildesheim.de
Fragestellungen rund um die Ausbildung:
Burkhard Ernst
Ausbildungsberater
Fax 05121 703432
burkhard.ernst--at--hwk-hildesheim.de
Maria Wimmer
Ausbildungsberaterin
Fax 05121 703432
maria.wimmer--at--hwk-hildesheim.de
Udo Nierhoff
Ausbildungsberater
Fax 05121 703432
udo.nierhoff--at--hwk-hildesheim.de
Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen
Niedersächsische Corona-Verordnung (vom 18.03.2022)
Niedersächsische Absonderungsverordnung (gültig ab 22. September 2021)
Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes (gültig ab 1.11.2020)
- 24.02.2022: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 01.12.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 24.11.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 22.09.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 25.08.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 31.05.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 10.05.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 24.04.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 22.02.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 10.01.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 13.12.2020: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 30.10.2020: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 23.10.2020: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 05.10.2020: Handlungskonzept zur Bekämpfungs des Infektionsgeschehens
- 10.10.2020: Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung
- 09.10.2020: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 13.06.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 22.05.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 15.05.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 08.05.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 22.05.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 06.05.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 24.04.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 15.04.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung und der Beschluss der Bundesregierung.
- 22.03.2020: Die Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen im Detail können sie hier einsehen.
- 16.03.2020: Die Allgemeinverfügung der Bundesregierung und der Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Allgemeine Informationen
Um einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen zu können, brauchen Sie einen Zugang zum Portal der Agentur für Arbeit. Nach der Registrierung bekommen Sie die Zugangsdaten zugesendet (aktuell etwa 2 Wochen): Hier zur Registrierung
Abschlussprüfung Kurzarbeitergeld
Sollten Sie für Ihren Betrieb Kurzarbeitergeld beantragt haben, so erfolgt die Bewilligung und Auszahlung zunächst nur vorläufig. Eine endgültige Entscheidung erfolgt erst nach einer Abschlussprüfung durch die Arbeitsagenturen in Rahmen derer es noch zu Korrekturen kommen kann. Bei der Abschlussprüfung fordern die Arbeitsagenturen weitere Unterlagen, Nachweise und Abrechnung nach und überprüft diese. Eine Prüfung vor Ort erfolgt nur bei Bedarf. Nach erfolgter Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen abschließenden Bescheid über die (tatsächliche) Höhe des Kurzarbeitergeldes. Da im Rahmen der Corona-Pandemie bei der Anzeige auf Kurzarbeit auf bestimmte Unterlagen bei der Anzeige der Kurzarbeit verzichtet wurde (bspw. Einzelvereinbarung von Kurzarbeit), werden diese nun spätestens im Rahmen der Abschlussprüfung eingefordert werden. Weiterhin wird die Vielfach für den Arbeitsausfall genutzte Kurzbegründung „Corona“ auf Plausibilität zum Zeitpunkt der Anzeige sowie im weiteren Verlauf geprüft.
Damit betroffene Betriebe sich auf die Abschlussprüfung vorbereiten können, hat die Bundesagentur für Arbeit die häufigsten Fragen gesammelt und beantwortet. Diese Sammlung können auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit einsehen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/abschlusspruefung-kurzarbeit
Für Selbstständige besteht grundsätzlich die Möglichkeit, über das Jobcenter zusätzliche Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II bis zur Höhe der Grundsicherung zu beantragen. Dieses ist unabhängig davon, ob Ihr Betrieb bereits geschlossen wurde oder ob noch gearbeitet werden kann. Aktuell werden einige Antragserleichterungen auf den Weg gebracht. So sollen z.B. die Zugangsvoraussetzungen mit Blick auf die Vermögensprüfung ausgesetzt werden.
Arbeitsrecht
Bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht können Sie sich an Ihre regionale Kreishandwerkerschaft wenden.
Kreishandwerkerschaft Südniedersachsen
Reinhäuser Landstraße 9,
37083 Göttingen
Telefon: 0551 50760-0
E-Mail: info@handwerk37.de
Kreishandwerkerschaft Hildesheim-Alfeld
Cheruskerring 47,
31137 Hildesheim
Telefon: 05121 5742-2
E-Mail: info@handwerk-hildesheim-alfeld.de
Kreishandwerkerschaft
Holzminden
Markt 16,
37603 Holzminden
Telefon: 05531 / 10088
E-Mail: info@handwerk-holzminden.de
Kreishandwerkerschaft Northeim-Einbeck
Kreishandwerkerschaft Osterode
Mauerstraße 42,
37154 Northeim
Telefon: 05551 97970
E-Mail: info@handwerk-northeim.de
Ansprechpartner
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus
Telefon: 030 346465100
Montag - Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 16:00 Uhr
Bürgertelefon des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes
Telefonnummer: 0511 / 4505555
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr und freitags von 8 - 12 Uhr.
Hotline der Bundesagentur für Arbeit
Montag bis Freitag von 08 bis 18 Uhr unter Telefon (für Arbeitgeber) 0800 45555-20.
Beantragung von Kurzarbeitergeld
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmerhotline der Bundesagentur für Arbeit:
Montag bis Freitag von 08 bis 18 Uhr unter Telefon: 0800 45555 20
Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen)
Telefon: 030 18 615 0
E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de
Montag - Freitag
9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Aktuelle Informationen

Jennifer Borchers
Betriebswirtschaftliche Beratung
31134 Hildesheim

Patrick Blum
Betriebswirtschaftliche Beratung
31134 Hildesheim

André Burgdorf
Betriebswirtschaftliche Beratung
31134 Hildesheim