Förderungen & Geld
Michael Staudinger / pixelio.de

Neues aus der Welt von Digitalisierung und Innovation

Web-Seminar

Fördermöglichkeiten für Innovation und Digitalisierung

In vielen Unternehmen stehen aktuell Investitionen in die digitale Infrastruktur als auch die Entwicklung neuer Geschäftsfelder, Produkte und Dienstleistungen an. Diese beiden Aspekte können und sollten auch parallel entwickelt werden. Die Beauftragten für Innovation und Technologie unterstützen Sie gern bei Ihren Vorhaben. Als ersten Schritt bieten wir Ihnen eine online-Infoveranstaltung an, in der wir auch über einige einschlägige Förderprogramme informieren.

Neues aus der Welt von Digitalisierung und Innovation

  • Zeit: 04.04.2023, ab 15.30
  • Ort: online; Sie erhalten am Tag der Veranstaltung den entsprechenden Zugangslink.
  • Anmeldung über unsere Website
  • Referenten:
    • Anne Schütte (Beauftragte für Innovation und Technologie)
    • Hendrik Böker (Beauftragter für Innovation und Technologie - Themenschwerpunkt Digitalisierung)

Eine Übersicht über alle Förderprogramme erhalten Sie auf unser Fördermittelseite.



Digitalbonus.Niedersachsen

Der Digitalbonus wurde neu aufgelegt und kann seit dem 22.06.2022 über das Kundenportal der NBank wieder beantragt werden.

  • Zuschuss von bis zu 40% bei kleinen Unternehmen
  • Förderhöhe von mindestens 3.000 Euro und maximal 10.000 Euro
  • Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen; Nutzungsdauer der Hard- und Software von mehr als einem Jahr

Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)

Das niedrigschwellige Innovationsförderprogramm wurde ebenso neu aufgelegt. Wir begleiten Sie bei der Konkretisierung und Formulierung Ihrer Projektskizze.

  • Förderhöhe beträgt maximal 35% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderung v.a. der internen Personalkosten für die Entwicklung
  • höchstens 100.000 € Fördersumme
  • Entwicklung neuer oder verbesserter vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Bei Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen müssen mindestens förderfähige Gesamtausgaben über 200.000 Euro anfallen.

Forschungszulagengesetz

Die Forschungszulage wird als steuerliche Begünstigung von Forschungs- und Entwicklungsausgaben allen Unternehmen in Deutschland gewährt, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Bei den geförderten Projekten muss es sich um unternehmensinterne Innovationen handeln.

  • Es werden 25 % der Bruttolöhne der Projektbeteiligten (incl. der Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungen) von der Steuerschuld des Unternehmens abgezogen.
  • Projektbezogene Auftragsarbeiten werden zu 15 % von der Steuerschuld abgezogen.
  • Einmalig: Ein Antrag kann jederzeit, auch nach Projektbeginn gestellt werden.

Wann: 04.04.2023 um 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Wo: Web-Seminar (Online)

Referenten:

  • Anne Schütte, Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
  • Hendrik Böker, Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

Veranstalter: Handwerkskammer Hildesheim - Südniedersachsen

Anmeldefrist: 01.03.2023 bis 03.04.2023