
Fortbildungslehrgang zur Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRGS 519 für Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4
Lehrgang
Fortbildungslehrgang zur Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRGS 519 für Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4
Sachkundenachweise nach TRGS 519 Anlage 4, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, behalten bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre. Diesen Lehrgang bieten wir am 03.03.2016 an
Umfassende Informationen finden Sie auf unserer Kursbuchen-Online Seite zur Veranstaltung.
Wann: 03.03.2016 um 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Wo: Berufsbildungszentrum, Bauteil B (Raum Weser (B8-004)), Kruppstraße 18, 31135 Hildesheim
Veranstalter: Handwerkskammer Hildesheim - Südniedersachsen
Anfahrtsplan: