Maurer- und Betonbauermeister, (Teile I und II)

ausreichend freie Plätze

Auszubildende nehmen an einem Seminar teil und schreiben auf Arbeitsblätter, während sie vor Computern sitzen
Heiko Kubenka

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Gebühren

Kurs: 9.799,00 €

förderfähig

Unterricht

26.10.2026 - 05.05.2027

Mo+Di+Mi+Do 07:45 - 15:20 Uhr, Fr 07:45 - 12:45 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 999 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

26.10.2026

Lehrgangsort

Kruppstraße 18

31135 Hildesheim

Seminarraum 4

Kontakt

Nina Vollmer

Tel. 05121 162-212

nina.vollmer--at--hwk-hildesheim.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 4530260101-0

Unterrichtsfächer Teil II (Fachtheorie):

  • Mathematik,
  • Baustatik,
  • Baukonstruktion,
  • Baustoffkunde,
  • Bauphysik,
  • Vermessungskunde,
  • Baubetrieb,
  • Arbeitsplanung,
  • Betriebsführung,
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz


Unterrichtsfächer Teil I (Fachpraxis):

  • Entwurf und Planvorlage,
  • Baurecht,
  • Erstellen von Detailzeichnungen,
  • Darstellende Geometrie,
  • Landesbauordnung,
  • Kalkulation,
  • Vorbereitung auf Situationsaufgaben

Ziel

Als Meister im Maurer- und Betonbauerhandwerk haben Sie die Möglichkeit sich selbstständig zu machen oder künftig Führungsaufgaben zu übernehmen. Zudem erhöhen sich durch den Erwerb einer höheren Qualifikation Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem können Sie mit dem Meisterbrief studieren.

Zielgruppe

Gesellen (Maurer und Betonbauer) und Facharbeiter mit bestandener Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Information

Die erste Teilzahlung in Höhe von 120 Euro wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig. Diese Zahlung wird auch bei Abmeldung vom Kurs einbehalten. Die Anmeldung zur Prüfung muss separat zur Kursanmeldung erfolgen. Es gilt die aktuelle Gebührenordnung. Wollen Sie anschließend noch studieren? Ihnen können bei einen Studium Semester anerkannt werden.

Arbeitsmaterial

Laptop erforderlich! Anforderungen an die Hardware erhalten Sie vom Kursmanagement.

Voraussetzungen

Bei der Zulassung zur Prüfung wird vorausgesetzt, dass Sie eine Gesellenprüfung im Maurer- oder Betonbauer-Handwerk bestanden haben. Sie werden auch zugelassen, wenn Sie eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Maurer- oder Betonbauer-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt haben.

Dozent

Marcus Hüls

Abschluss

Meisterprüfung für die Teile I und II

Förderung

TIPP: Förderung über Aufstiegs-BAföG oder WiN (Weiterbildung in Niedersachsen) möglich. Infos unter "www.nbank.de" oder bei unserem Kursmanagement. Sprechen Sie uns an!

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