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Neue Gesetze im ÜberblickWas ändert sich 2023?

Mindestausbildungsvergütung steigt
Für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen, gilt für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 620 statt bisher 585 Euro. Auch im zweiten Ausbildungsjahr gibt es mehr Geld für Auszubildende. Die Mindestvergütung steigt dann um 18 Prozent gegenüber dem Einstiegsgehalt des ersten Ausbildungsjahres. Im dritten Ausbildungsjahr steigt sie um 35 Prozent und im vierten Jahr um 40 Prozent. 

Elektronische AU-Bescheinigung
Ab 1. Januar 2023 gibt es für Arbeitgeber nur noch den Weg der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).  Meldet sich ein Mitarbeiter krank, muss der Arbeitgeber die von einem Arzt bescheinigten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse des erkrankten Mitarbeiters abrufen. Die eAU gilt aber nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, sondern auch für Minijobber, weshalb Arbeitgeber künftig deren Krankenkasse in ihren Personalunterlagen erfassen sollten. Privat Versicherte erhalten weiterhin die Krankmeldung in Papierform und müssen sie bei ihrem Arbeitgeber abgeben.

Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023
Mit der Gaspreisbremse will der Bund kleine Unternehmen mit einem Gasverbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) pro Jahr deshalb entlasten, gleiches gilt für private Haushalte. Für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch zahlen sie einen gedeckelten Preis: Er beträgt 12 Cent pro kWh. Für darüber hinaus gehenden Verbrauch zahlen Betriebe und Haushalte den neuen, hohen Gaspreis des Gasversorgers.

Haarentfernung mit Laser: Kosmetiker benötigen Fachkundenachweis
Die "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)" schreibt ab 2023 vor, dass Kosmetiker und Kosmetikerinnen, die Laser- und Ultraschallgeräte einsetzen, über einen entsprechenden Fachkundenachweis einer zertifizierten Schulungseinrichtung verfügen müssen. Eine Herstellerschulung ist nicht ausreichend. Zudem müssen die im Betrieb eingesetzten Geräte beim zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Die Meldepflicht betrifft die meisten Lasergeräte, die für Haarentfernung, Faltenbehandlung, Hautstraffung, Entfernung von Rötungen, Äderchen, Narben etc. eingesetzt werden, sowie Ultraschallgeräte, die für Massage und Wirkstoffeinbringung in die Haut verwendet werden.

Fortsetzung der Kurzarbeitergeld-Regelung
Durch die Corona-Pandemie wurde erstmals ein vereinfachter Zugang zur Kurzarbeit beschlossen. Diese Sonderregelung gilt nun weitere sechs Monate, bis Ende Juni 2023.

Mehrweg-Alternative für „to go“-Angebote
Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Speisen zum Mitnehmen nicht mehr in Einwegverpackungen wie Plastikboxen verpackt werden. Das regelt das Verpackungsgesetz (VerpackungsG). Betriebe des Lebensmittelhandwerks wie Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien, die Imbissangebote oder Speisen „to go“ anbieten, müssen eine Mehrweg-Alternative anbieten.

Midijob-Grenze steigt
Zum 1. Januar 2023 steigt die Midijob-Grenze auf 2.000 Euro. Zuletzt war sie zum 1. Oktober 2022 von 1.300 auf 1.600 Euro gestiegen.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Lebensmitteln
Eigentlich sollte der ermäßigte Umsatzsteuersatz nur bis Ende des Jahres 2022 gelten. Er wurde jetzt aber bis Ende 2023 verlängert. Handwerksbetriebe, die Lebensmittel verkaufen und dafür Sitzplätze anbieten, sollten jedoch darauf achten, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz nur für Lebensmittel und nicht für Getränke gilt.