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Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb) erhöht Förderleistungen. Jetzt mit 7.200 Euro Weiterbildung starten. Antrag läuft über Berufliche Bildung der Handwerkskammer.Talente fördern lassen

Seit 1996 nehmen jährlich rund 6.000 Berufseinsteiger aus nahezu allen Branchen für ihre Weiterbildung die sogenannte Begabtenförderung in Anspruch – ein von der gemeinnützigen Gesellschaft sbb betreutes und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanziertes Projekt. In diesem Jahr wurde die Förderleistung von 6.000 auf 7.200 Euro für Stipendiaten erhöht. „Der Antrag ist kinderleicht, wenn man einige wichtige Details beachtet“, sagt Elke Hoffmann, die für die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen die Nachwuchstalente betreut. „Interessenten erhalten bei der Beantragung der Förderung natürlich volle Unterstützung von mir.“

Um die begehrte Förderung für eine fachliche Weiterbildung im Handwerk in Anspruch nehmen zu können, ist ein Gesellenabschluss in einem der rund 130 Handwerksberufe erforderlich. Wer dabei mit besonders guten Leistungen punkten konnte, hat beste Voraussetzungen auf das Geld. Anspruch hat, wer in seiner Berufsabschlussprüfung ein Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. eine Durchschnittsnote von 1,9 oder besser hingelegt hat. Die Plätze 1 bis 3 bei einem der überregionalen Leistungswettbewerbe des Handwerks (auf Bundes- oder Landesebene) können ebenfalls ein Zugang zur Förderung sein.

Zu guter Letzt kann auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule dazu beitragen, dass der Geselle den wohlverdienten Zuschlag erhält. Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. „Stipendiaten können sich für die Weiterbildungen drei Jahre Zeit nehmen, so lange läuft die Förderung. Bei erfolgreich bestandener Prüfung muss der Betrag natürlich nicht zurückgezahlt werden“, so Hoffmann. Ob die beruflichen Talente eine große Weiterbildung, zum Beispiel den Handwerksmeister, in Angriff nehmen oder die 7.200 Euro auf mehrere kleine aufbauende Kurse aufteilen, bleibt ihnen überlassen. Wichtig ist dabei, dass die ausgesuchten Fort- und Weiterbildungen zum erlernten Handwerk passt. Bei allen Fortbildungen, die das Handwerk betreffen, muss die Beantragung in jedem Fall über den Schreibtisch von Elke Hoffmann laufen.

„Viele Stipendiaten zeigen sich im Nachgang immer sehr dankbar. Sie schreiben in E-Mails, dass sie ohne die Unterstützung vielleicht nie den Meister gemacht hätten. Auch für Alleinerziehende ist das Geld eine ganz wichtige Unterstützung“, berichtet sie. Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen betreut für die Stiftung Begabtenförderung im Schnitt rund 20 Stipendiaten pro Jahr. Für 2017 sind aktuell nur noch wenige Plätze frei.
(sp)

Checkliste für Förderung:

  • Gesellenabschluss in einem Handwerk
  • Berufsabschluss mit Gesamtergebnis von min. 87 Punkten oder min. Durchschnittsnote 1,9
    oder
  • Platz 1 bis 3 bei einem beruflichen Leistungswettbewerb
    oder
  • Ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule

Sie haben ihre Gesellenprüfung mit Bravour bestanden oder kennen jemanden, auf den dies zutrifft? Leistung zahlt sich aus – jetzt Begabtenförderung beantragen: Elke Hoffmann, elke.hoffmann@hwk-hildesheim.de, 05121 162 136