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Tobias Dunkel: "Anerkennung für das besondere Engagement der Handwerksbetriebe in der Pandemie" // Alle Informationen auf einen Blick.Neue Richtlinie zum Corona-Sonderprogramm "Entlastung Ausbildungsbetriebe"

Mit der Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie für das Programm „Entlastung Ausbildungsbetriebe“ erhalten Betriebe höhere Förderungen, wenn sie sich trotz der angespannten Lage in der Pandemie weiter für die Ausbildung einsetzen. Die Prämien und Förderhöhen wurden im Vergleich zu den vorigen Regelungen angepasst, weitere Zahlungen in Aussicht gestellt.

Dazu Tobias Dunkel, Abteiliungsleiter Berufliche Bildung: „Mit der Änderung der Richtlinie setzt die Landesregierung ein wichtiges Zeichen für das hohe Gut Bildung. Bereits im vergangenen Jahr haben Handwerksbetriebe dazu beigetragen, den Fachkräftebedarf trotz der schwierigen wirtschaftlichen Umstände einzelner Wirtschaftsbereiche mit Engagement zu decken. Die jetzt festgelegte erhöhte pauschale Zahlung von 4.000 Euro an kleine Betriebe ist eine ehrliche Wertschätzung für die Leistung der Ausbildungsbetriebe im Handwerk. Doch es muss weiter gehen. Die Politik muss weitere Anreize schaffen, die jungen Menschen und den Betrieben signalisieren, dass eine handwerkliche Ausbildung genauso wertvoll ist wie ein Studium. Dies darf nicht nur ein Wahlversprechen bleiben, sondern muss zu einer echten Anerkennung für alle handwerklichen Ausbildungsbetriebe werden.“

 

Alle Änderungen auf einen Blick

Die Prämie zur Unterstützung von Ausbildungsbetrieben in der angespannten Situation, bedingt durch die Covid-19-Pandemie, wurde angepasst.

  • Prämie in Höhe von 500 Euro bei Verlängerung des Ausbildungsvertrags bzw. 2.000 Euro (bislang 1.000 Euro) bei der Schaffung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes
  • Kleinbetriebe bis 10 Mitarbeiter (KMU) erhalten einmalig eine pauschale Zahlung von 4.000 Euro für die Besetzung mindestens eines Ausbildungsplatzes
  • Der höchste Schulabschluss ist ein Haupt- oder Realschulabschluss
  • Gilt für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 01.06.2021 beginnen
  • Förderprogramme des Bundes mit gleichem Inhalt oder gleicher Zielsetzung sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Förderanträge für Ausbildungen ab dem 01.06.2021 sind erst ab dem 01.10.2021 möglich! Weitere Informationen finden Sie auf der Internet-Seite der NBank. Bei Fragen, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Ausbildungsberatung!

Udo Nierhoff

Bildungsreferent

Kruppstraße 18

31135 Hildesheim

Tel. 05121 162-135

udo.nierhoff--at--hwk-hildesheim.de

Burkhard Ernst

Teamleitung Ausbildung

Kruppstraße 18

31135 Hildesheim

Tel. 05121 162-192

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