Wirtschaftsrecht
Foto: Hwk-Bilderpool

Mindestlohngesetz

Im Bundesgesetzblatt vom 15. August 2014 (BGBl Teil I Nr. 39) ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz veröffentlicht worden. Es ist am Tag nach seiner Verkündung, und damit am 16. August 2014, in Kraft getreten.

Zentraler Gegenstand des Tarifautonomiestärkungsgesetzes ist die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro durch das neue Mindestlohngesetz (vgl. UDH -RS Nr. 72/14 vom 14.Juli 2014). Das Mindestlohngesetz sowie die weiteren im Gesetzespaket des Tarifautonomiestärkungsgesetzes enthaltenen Rechtsänderungen bezüglich des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie weiterer Gesetze treten damit unmittelbar in Kraft.
Die Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro wird dagegen erst zum 1. Januar 2015 verbindlich. Auch die Übergangsregelung für kurzzeitig Beschäftigte (Saisonarbeitskräfte) im Sinne des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IV) gilt erst ab dem 1. Januar 2015.