Maut
Rudolpho Duba / pixelio.de

auf weiteren Strecken und für mehr FahrzeugtypenMautpflicht

1. Juli 2015: mautpflichtige Abschnitte auf Bundesstraßen werden ausgeweitet.
1. Oktober 2015: Fahrzeuge über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht werden mautpflichtig.

Immer wieder begründet die Politik zusätzliche Abgaben im motorisierten Straßenverkehr mit Erhaltungsaufwendungen für die Infrastruktur. Gerade geschehen in Bezug auf die PKW Vignette, die ja „Infrastrukturabgabe“ heißt. Würden die Einnahmen von ca. 53 Milliarden Euro jährlich (ca. 40,5 Mrd. Mineralölsteuer, 8 Mrd. Kfz-Steuer, 4,5 Mrd. Maut) tatsächlich zum größeren Teil in den Straßenbau fließen, würden wir als Handwerk das durchaus begrüßen. Leider werden nur etwa ein Drittel der Einnahmen tatsächlich in Bau, Erhalt und Betrieb von Bundesstraßen und Autobahnen investiert. Nun sollen die Einnahmen des Staates weiter erhöht werden durch eine Maut-Ausweitung.

Ab dem 1. Juli 2015 werden die mautpflichtigen Abschnitte auf Bundesstraßen ausgeweitet. Ab dem 1. Oktober werden dann auch Fahrzeuge über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht mautpflichtig. Insbesondere die Einbeziehung der mittelschweren LKW wird einige Betriebe des Handwerks treffen. Zuständig für die Abwicklung der LKW-Maut in Deutschland ist die Firma Toll Collect. Hier müssen sowohl der Fahrzeughalter als auch seine mautpflichtigen Fahrzeuge registriert werden. Dann kann die Abrechnung der Maut entweder automatisch über eine On-Board-Unit (OBU) erfolgen oder über die Streckenbuchung im Internet. Der Einbau der OBU in die betroffenen Fahrzeuge ist also nicht zwingend vorgeschrieben. Die individuelle Streckenbuchung erscheint aber wenig praktikabel, da man dann immer die genaue Fahrstrecke wissen müsste. Dies ist bei der ausschließlichen Benutzung von Autobahnen vielleicht noch machbar, bei der Benutzung von teilweise mautpflichtigen Abschnitten der Bundesstraßen aber schwierig. Die OBU selbst wird kostenfrei von Toll Collect zur Verfügung gestellt, die Einbaukosten von ca. 300 Euro bei einem Servicepartner von Toll Collect muss aber der Fahrzeughalter tragen. Die Maut-Gebühren setzen sich aus Schadstoffklasse und Achszahl zusammen und werden für die 7,5 t zwischen 8,1 und 19,6 Cent pro Kilometer liegen (bis zu drei Achsen). Mautkontrollen auf Bundesstraßen werden von BAG mobil durchgeführt. Die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Mautpflicht sind empfindlich: die vermiedene Maut muss nachgezahlt werden und zusätzlich wird der Fahrer mit 200 € und der Unternehmer mit 400 € Bußgeld belegt.

Karte der Bundesstraßen, die ab 1. Juli 2015 mautpflichtig sind

Informationen zur LKW-Maut vom Bundesamt für den Güterverkehr (BAG)

Informationen Toll Collect