Bei Kurzarbeit muss die 3-Monats-Frist beachtet werden. Ausserdem wird das Kurzarbeitergeld an die zu erwartende Ausfallentschädigung der "außerordentlichen Novemberhilfen" angerechnet.Kurzarbeit bei Lockdown Light

Wenn in Ihrem Betrieb auf Grund des Lockdowns wieder die Kurzarbeit zum Einsatz kommt, muss diese Kurzarbeit schriftlich oder elektronisch erneut bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden, wenn die letzte Kurzarbeit über 3 Monate her ist. Alle Informationen zur Kurzarbeit sowie die Kontaktdaten der Arbeitsagentur für weitere Fragen erhalten Sie auf der Informationsseite der Arbeitsagentur.

Ausserdem ist wichtig: Wenn Sie die Umstzausfallentschädigungen auf Grund des aktuellen Lockdowns beantragen möchten, können Sie dennoch Kurzarbeitergeld erhalten. Bei der Berechnung der Umsatzausfallentschädigung muss das ausgezahlte Kurzarbeitergeld allerdings angerechnet werden.