Weitreichende bundesweite Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen.Inhalte der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 13. Dezember 2020
Die Inhalte des Beschlusses werden kurzfristig in eine Verordnung des Landes Niedersachsen überführt. Bis zur Veröffentlichung der Verordnung sind hier genannten Inhalte vorbehaltlich. Sobald wir gesicherte Informationen haben, informieren wir wie gewohnt per E-Mail und auf unserer Internetseite.
Gemäß der Beschlüsse gelten folgende Absprachen zwischen Bund und Ländern:
Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
Das Handwerk ist ebenfalls betroffen:
- Mischbetriebe, wie z.B. Fotostudios oder Elektrobetriebe mit angeschlossenen Einzelhandel, sollten den Einzelhandel einstellen und nur Ihrer handwerklichen Tätigkeiten anbieten.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.
- Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.