Hygiene: Welche hygienischen Maßnahmen sollten ergriffen werden?

Bitte beachten Sie in der täglichen Arbeit die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des BMAS.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat eine Informatiosnseite eingerichtet: www.infektionsschutz.de

  • Arbeitsschutz muss um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden
  • Abläufe müssen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben
  • Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern gilt auch bei der Arbeit
  • Für zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sorgen
  • Zusätzliche Hygienemaßnahmen vorhalten (Handhygiene, Desinfektionsmittel, etc.)

Ein Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden Sie auf der Sonderseite zum Coronavirus.

Vor dem Hintergrund, dass Handwerker*innen auch während der derzeitigen Corona-Pandemie nicht einfach ins Homeoffice wechseln können und weiterhin in engem persönlichen Kontakt zu Kollegen und Kunden stehen, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung  (DGUV) Maßnahmen und Vorgehensweisen
für Handwerker*innen im Kundendienst veröffentlicht. Prüfen Sie ebenso die Internetseiten der Berufsgenossenschaften (z. B. über die Seiten der BG Bau, der BGHW oder der BGHM).