Hygiene: Welche hygienischen Maßnahmen sollten ergriffen werden?
Bitte beachten Sie in der täglichen Arbeit die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des BMAS.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat eine Informatiosnseite eingerichtet: www.infektionsschutz.de
- Arbeitsschutz muss um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden
- Abläufe müssen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben
- Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern gilt auch bei der Arbeit
- Für zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sorgen
- Zusätzliche Hygienemaßnahmen vorhalten (Handhygiene, Desinfektionsmittel, etc.)
Ein Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden Sie auf der Sonderseite zum Coronavirus.
Vor dem Hintergrund, dass Handwerker*innen auch während der derzeitigen Corona-Pandemie nicht einfach ins Homeoffice wechseln können und weiterhin in engem persönlichen Kontakt zu Kollegen und Kunden stehen, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Maßnahmen und Vorgehensweisen
für Handwerker*innen im Kundendienst veröffentlicht. Prüfen Sie ebenso die Internetseiten der Berufsgenossenschaften (z. B. über die Seiten der BG Bau, der BGHW oder der BGHM).