LKW

Neues Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum klimafreundlichen Flottenaustausch. // Jetzt informieren!Förderung für den Ersatz schwerer Nutzfahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ein nationales Flottenaustauschprogramm für Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht der Klassen N2 und N3 aufgelegt. Die Förderung bezieht sich auf den Austausch älterer LKW gegen Elektro/Wasserstoffantriebe oder Diesel/Gasantriebe der Schadstoffklasse VI. Die Antragstellung beim  Bundesamt für Güterverkehr (BAG)  ist ab sofort bis zum 15. April 2021 möglich.

Mit 10.000 Euro gefördert wird der Austausch von Fahrzeugen der Schadstoffklassen mit Euro 0 bis IV  und mit 15.000 Euro der Ersatz eines Fahrzeugs mit Euro V. Es sind einige Nebenbedingungen zu erfüllen: das Altfahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland zugelassen sein, das Neufahrzeug bleibt mindestens 24 Monate im Besitz des geförderten Unternehmens, es muss ein Abbiegeassistenzsystem verbaut sein etc.

Da mit einer starken Nachfrage zu rechnen ist, sollten sich Betriebe frühzeitig mit dem Förderprogramm auseinandersetzen und bei Interesse zeitnah Erkundigungen bei Fahrzeughändlern einzuholen. Die in den Innungen des Kraftfahrzeuggewerbes organisierten Nutzfahrzeughändler wurden bereits vom Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes umfangreich über das Programm informiert.

Hier finden Sie alle Details zu den Förderkonditionen.