Förderprogramme "Neustart Niedersachsen"

Im Rahmen des neuen Förderpakets „Neustart Niedersachsen Investition und Innovation“ unterstützt das Land Niedersachsen niedersächsische Unternehmen mit drei neuen Förderprogrammen, welche ab dem 23.09.2020 im Kundenportal der NBank beantragt werden können. Alle Programme kommen niedersächsischen Unternehmen zu Gute, die zwischen April und Juni 2020 einen (coronabedingten) Umsatzrückgang verzeichnet haben.

Alle Fördermöglichkeiten können bis zum 30.11.2020 beantragt werden. Im Folgenden eine kurze Übersicht mit direkter Verbindung zum jeweiligen Förderprogramm auf der Internetseite der NBank:

 

Neustart Niedersachsen Investition

Die niedrigschwellige Förderung Neustart Niedersachsen Investition kann von allen Unternehmen im gewerblichen Bereich beantragt werden. Die Investitionen müssen auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

  • Zuschuss bis zu 50 %
  • 5.000 – 800.000 Euro
  • Investition muss durch Arbeits- und Prozessoptimierungen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Investitionsgüter, deren gewöhnliche Nutzungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt

Website der NBank

Wichtige Fragen und Antworten (werden regelmäßig aktualisiert)

  • Gründung vor dem 01.03.2020
  • Umsatzrückgang April bis Juni 2020 im vgl. zum gleichen Vorjahreszeitraum
  • Nicht zuwendungsberechtigt sind Antragsteller, die sich am 31. 12. 2019 bereits in Schwierigkeiten befanden gemäß Artikel 2 Nr. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014
    • Abweichend: Kleinstunternehmen, die sich zum 31.12.2019 nicht im Insolvenzverfahren befanden oder Rettungsbeihilfen/Umstrukturierungsbeihilfen erhielten
  • Bei Anschaffung von Kraftfahrzeugen mit Straßenzulassung, je Fahrzeug maximal 10.000 Euro
  • Antragstellung muss spätestens bis zum 30.11.2020 erfolgen
  • Investition muss durch Arbeits- und Prozessoptimierungen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Investitionsgüter, deren gewöhnliche Nutzungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt

Es wird ein einmiler Zuschuss in Höhe von

  • 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 200 000 EUR gewährt
  • 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 625 000 EUR gewährt

Für die Automobilwirtschaft:

  • 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 1 650 000 EUR gewährt
  • 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 4 000 000 EUR gewährt
  • Ausgaben für Finanzierungen
  • Die Umsatzsteuer, die nach dem UStG als Vorsteuer abziehbar ist
  • Leasing- oder Mietausgaben
  • Personalausgaben
  • Eigenleistungen
  • Ausgaben für Grunderwerb
  • In einem Sammelposten zusammengefasste geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Einzelbelege, deren Betrag unterhalb von 500 Euro liegt.
Ja. Das Vergaberecht ist einzuhalten gemäß der "Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)". Das heißt: Sobald Sie einen Zuschuss von über 100.000 Euro erhalten, müssen Sie das Vergaberecht einhalten. Sie müssen u.a. drei Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern udn dies Dokumentieren. Weitere Rahmen finden Sie in dem oben verlinkten PDF.

Ansprechpartner:

André Burgdorf

Betriebswirtschaftliche Beratung

Tel. 05121 162-144

Fax 05121 703432

andre.burgdorf--at--hwk-hildesheim.de



Neustart Niedersachsen Innovation

Das niedrigschwellige Innovationsförderprogramm Neustart Niedersachsen Innovation kann von allen Unternehmen beantragt werden, für Innovationsvorhaben, die ein verbessertes Produkt, ein verbessertes Produktionsverfahren oder eine verbesserte Dienstleitung im Unternehmen hervorbringen.

  • Zuschuss i.H.v. 60 % der förderfähigen Ausgaben für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; Zuschuss i.H.v. 75 % für Unternehmen der Automobilwirtschaft
  • 5.000 – 800.000 Euro
  • Personalausgaben betragen 50% der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Innovationsvorhaben übersteigt unternehmensbezogenen Stand der Technik und erhöht Zukunftsfähigkeit des Unternehmens

Website der NBank

Wichtige Fragen und Antworten (werden regelmäßig aktualisiert)

  • Gründung vor dem 01.03.2020
  • Nicht zuwendungsberechtigt sind Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Regelung in § 2 Abs. 6 der Kleinbeihilfenregelung 2020. Umsatzrückgang von Q2/20 im Vergleich zu Q2/19
  • (Weiter-)Entwicklung durch eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für ein neues oder verbessertes Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung
  • Gefördert werden Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. externe Berater, Dienstleitungen etc.), anteilige Investitionsausgaben (z.B. Instrumente und Ausrüstung gemäß ihrer Nutzungsdauer im Vorhaben) und sonstige Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Material, Reisekosten, Messen etc.)
  • Innovationsvorhaben übersteigt unternehmensbezogenen Stand der Technik und erhöht Zukunftsfähigkeit des Unternehmens
  • Personalausgaben betragen 50% der förderfähigen Gesamtausgabe
  • Antragstellung muss spätestens bis zum 30.11.2020
Ja. Mit Antragstellung gilt die Zustimmung zur Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns bis zu einer Fördersumme von 250.000 Euro 
Ausgaben für Finanzierungen und die Umsatzsteuer, die nach dem UStG als Vorsteuer abziehbar ist

 

Innovationsgutscheine

Die Innovationsgutscheine kommen kleinen und mittleren Unternehmen mit bis 500 Beschäftigte zu Gute. Mit Zuschüssen bis zu 30 000 Euro können 80 Prozent der Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die extern beauftragt wurden, gefördert werden.

  • Zuschuss bis zu 80 %
  • max. 30.000 Euro
  • Beauftragung von Forschungseinrichtungen zur Unterstützung von Entwicklungsvorhaben

Website der NBank

Wichtige Fragen und Antworten (werden regelmäßig aktualisiert)

  • Gründung vor dem 01.03.2020
  • KMU (unter 500 MA und ein Jahresumsatz unter 50 Mio. €)
  • Umsatzrückgang im 2. Quartal 2020 (im Vergleich zum 2. Quartal 2019)
  • Beauftragung von Forschungseinrichtungen zur Unterstützung von Entwicklungsvorhaben
  • Verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen
  • Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister zum Zweck der Entwicklung effizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, wie z.B.:
    • Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung, Werkstoffstudien, Studien sowie Konzepte zur Fertigungstechnik, Unterstützung und Schulung im Bereich Wissenstransfer, Bereitstellung von Datenbanken, Bibliotheken, Laboratorien, Tests und Zertifizierungen
  • Die Umsatzsteuer, soweit das antragstellende Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
  • Die Beauftragung von klassischen Unternehmensberatungen (z. B. Strategieberatung, Organisationsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung, Marktanalysen) und Unternehmercoachings.
  • Der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software.
  • Studentische und wissenschaftliche Arbeiten, die Gegenstand von Prüfungsleistungen sind, sowie studentische Projekte im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildungseinheit (Seminar, Kurs etc.)
  • Betriebsinterner Aufwand, z. B. interne Personal- und Sachausgaben sowie Ausgaben für Reisen
  • Aufwendungen für Vertrieb und Werbung
  • Nicht technologiebezogene Dienstleistungsangebote
  • Die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen.