Finanzen: Was passiert, wenn der Betrieb unter Quarantäne gestellt wird?

Der gesamte Betrieb wird vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt, weil z.B. entscheidende Mitarbeiter Verdachtsfälle sind oder deren Infektion schon bestätigt ist.
Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall, wenn sie persönlich unter Quarantäne gestellt werden und die Infektion nicht hätten verhindern können. Grundlage für die Berechnung ist der Steuerbescheid (nach Paragraf15 SGB IV).

Neben dem Verdienstausfall können auch weiterlaufende Betriebsausgaben „in angemessenem Umfang“ entschädigt werden (§56 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz). Auch dies muss beantragt werden. Bisher gibt es dafür kein Antragsformular. Eine Formulierungshilfe für einen formlosen Antrag finden Sie hier.
Wenn sie Einzelunternehmer sind, finden Sie eine entschprechende Formulierungshilfe hier.

Für Ihre Mitarbeiter gilt die Regel: sie erhalten für sechs Wochen ein Entgelt, das vergleichbar ist mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dies gilt nur, wenn der Mitarbeiter die Infektion nicht verhindern konnte. Die Kosten für das Entgelt werden dem Arbeitgeber nach Antrag beim Gesundheitsamt erstattet. Der Antrag wird vom Arbeitgeber gestellt und muss spätestens 3 Monate nach Anordnung der Quarantäne beim Gesundheitsamt eingehen. Ein Antragsformular gibt es bisher nicht. Eine Formulierungshilfe für einen formlosen Antrag finden Sie hier.

 Ihr zuständiges Gesundheitsamt können Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts ermitteln.