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Bei Fragen steht Ihnen auch die HWK-Betriebsberatung zur Verfügung.Corona-Soforthilfen: Rückzahlungsfrist bis Sommer 2023 verlängert

Die Frist für rückzahlpflichtige Beträge der Corona-Soforthilfen wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Bislang sollten die Rückzahlungen bis Ende Oktober 2022 geleistet werden. 

Mit den Soforthilfen wurden im März 2020 die ersten Hilfsprogramme als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie aufgelegt. Aus Bundes- und Landesmitteln wurden in Niedersachsen mehr als 900 Millionen Euro von Der NBank an über 139.000 Unternehmen ausgezahlt.

Da nach dem Ende des ersten Lockdowns im Mai 2020 viele Betriebe wieder gute Umsätze erzielen konnten, war in vielen Fällen der Liquiditätsengpass geringer ausgefallen als zunächst befürchtet worden war. Daher müssen manche Unternehmen nach Abgleich mit der tatsächlichen Betriebsentwicklung im Förderzeitraum die Soforthilfen teilweise zurückzahlen, bzw. haben dies bereits freiwillig getan.

Um in nach wie vor schwierigen Zeiten die Unternehmen nicht zusätzlich zu belasten, wurde die Rückzahlungsfrist für möglicherweise zu viel erhaltene Unterszützung nun erheblich verlängert.

 

Burgdorf

André Burgdorf

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