Corona

Alle Infos zu den jetzt geltenden RegelungenCorona-News: Warnstufe 2 in den Landkreisen im Kammerbezirk

Ab Mittwoch, 01.12.2021 gilt fast überall in Niedersachsen die Warnstufe 2. Damit ändern sich Regelungen vor allem im Umgang mit Kunden*innen. Das hat aber auch im Einzelfall Auswirkungen auf Mitarbeitende, weil diese teilweise wieder FFP 2 Masken tragen müssen.

Was ändert sich für Kunden und Handwerksbetriebe?

  • In vielen Lebensbereichen muss gegenüber der Kundschaft die 2 G plus Regel angewendet werden (geimpft oder genesen plus getestet). Neben dem (kostenfreien) PoC-Schnelltest im Testzentrum ist auch ein Selbsttest unter Aufsicht möglich, den Sie als Dienstleister bescheinigen dürfen. Ein entsprechende Vorlage finden Sie im Anhang dieser Mail.
  • Grundsätzlich kann jeder (auch Ihre Kunden) von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Daher sollten Sie bei Arbeiten vor Ort im Vorfeld klären, wie die konkreten Zugangsbedingungen bei Ihren Kunden sind.
  • Hinweisschilder für Ihren Eingangsbereich finden Sie ebenfalls im Anhang.
  • Außerdem finden Sie eine grafische Übersicht der Landes-Vorgaben bei Warnstufe 2 angehängt


(Körpernahe) Dienstleistungen, bei dem notwendigerweise ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgängig eingehalten werden kann

Kunden: 2 G plus, FFP2 Masken wenn möglich (nicht bei Gesichtsbehandlung)Kontaktdaten aufnehmen
MA: 3 G, FFP2 Masken

Ausnahme: Für medizinisch notwendige Behandlungen gilt lediglich die Maskenpflicht. Medizinisch notwendig im Sinne dieser Regelung sind körpernahe Dienstleistungen, wenn diese auf einer ärztlichen Verordnung beruhen oder die Notwendigkeit durch ein entsprechendes ärztliches Attest belegt wird. Natürlich können Sie aber von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und diese Regelungen verschärfen.



Bäcker und Fleischer nur außer Haus Verkauf (wie Einzelhandel)

Kunden: med. Masken
MA: 3 G und med. Masken (wie Einzelhandel)



Bäcker und Fleischer mit Vor-Ort Verzehr (wie Gastronomie)

Für Kunden, die vor Ort essen, gilt 2 G plus, FFP2 Maske bis zum Tisch, Aufnahme der Kontaktdaten.



Baustellen draußen oder drinnen

MA: 3 G; fahren mehrere MA in einem Fahrzeug zur Baustelle, tragen alle außer dem Fahrer medizinische Masken.



Was ändert sich für Mitarbeitende?
➜ Die MA müssen jetzt teilweise statt medizinischer Masken FFP2 Masken tragen. Details siehe oben.
➜ Für MA gilt weiterhin grundsätzlich die 3 G-Regel.
➜ Die MA müssen also geimpft, genesen (gilt nur 6 Monate) oder täglich getestet sein (s.a. unsere Mail vom 24.11.2021).
➜ Neben dem kostenfreien PoC-Schnelltest im Testzentrum ist auch ein Selbsttest unter Aufsicht möglich, den Sie als AG bescheinigen dürfen. Die Arbeitgeber müssen 2 Tests pro Woche zur Verfügung stellen, die anderen 3 müssen die MA erbringen.
➜ Die Bescheinigung, dass ein Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt wurde, entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Burgdorf

André Burgdorf

Betriebswirtschaftliche Beratung

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