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Jetzt Weiterbildung für Mitarbeiter fördern lassen. WiN übernimmt nicht nur die Ausgaben für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, sondern auch die Personalausgaben für die Mitarbeiter.Betriebsübernahme = Gesellen zu Meistern machen

Viele Betriebsinhaber*innen sorgen sich um die Nachfolge ihres Betriebes. Da die eigenen Kinder von Handwerksunternehmern oft beruflich anderweitig orientiert sind, lohnt es sich, über die Betriebsübergabe an einen Gesellen oder eine Gesellin nachzudenken. Voraussetzung für die Übergabe an die Mitarbeiter ist in vielen Handwerken die Meisterqualifikation. Hier kann eine gezielte Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter zum Handwerksmeister eine gute Lösung und eine wertvolle Investition sein. Niemand kennt die speziellen Abläufe eines Unternehmens so gut, wie diejenigen die täglich und oftmals schon seit vielen Jahren dort arbeiten.

Gesellen für die Meisterschule freistellen?
Besonders für Klein- und Kleinstbetriebe ist die Freistellung von Mitarbeitern und der dadurch bedingte Personalausfall aber oftmals nicht so ohne Weiteres zu leisten und stellt eine große Herausforderung dar. Nicht nur die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, sondern auch Ausgaben für die Freistellung des Mitarbeiters werden durch WiN (Weiterbildung in Niedersachsen) gefördert.

Die Initiative muss vom Chef ausgehen
Wer darüber nachdenkt, seine Mitarbeiter weiterzuqualifizieren, der sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen, die ihm dafür geboten werden. Den Überblick über die verschiedenen Angebote zu bekommen, ist aber oft zeitaufwendig und kompliziert. Daher informiert die Handwerkskammer individuell zu WiN und weiteren Förderprogrammen und unterstützt die Mitgliedsbetriebe auch bei der Antragsstellung. Damit Beschäftigte aus dem Handwerk in den Genuss ihrer Fortbildung kommen und Betriebsinhaber sowohl Lehrgangsgebühren als auch die Personalausgaben erstattet bekommen, muss das Unternehmen die Maßnahme beantragen. Die Anträge werden vom Betriebsinhaber für einzelne Mitarbeiter gestellt und die Maßnahmen bei Bewilligung im Nachhinein durch die NBank (Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen) bis zu 50 % erstattet.

Den passenden Meisterkurs gibt es im BBZ
Die Meisterkurse in den Berufsbildungszentren (BBZ) Hildesheim und Göttingen können in der Regel mit WiN gefördert werden. Neben den Meistervorbereitungskursen für die Teile III (Betriebswirtschaftslehre) und Teil IV (Ausbildereignung/AdA) bietet die Handwerkskammer für folgende Gewerke die fachpraktischen und fachtheoretischen Teile an:

    Elektrotechnikermeister*in

    Feinwerkmechanikmeister*in

    Fleischermeister*in

    Friseurmeister*in

    Installateur- und Heizungsbauermeister*in

    Kraftfahrzeugtechnikmeister*in

    Maler- und Lackierermeister*in

    Metallbauermeister*in

    Maurer- und Betonbauermeister*in

    Tischlermeister*in

Sie wünschen eine persönliche Beratung zum Förderprogramm WiN? Im Kursmanagement des Berufsbildungszentrums erhalten Sie und Ihre Mitarbeiter alle Termine für die Meisterkurse in Hildesheim und Göttingen: 05121 162 362, nina.vollmer@hwk-hildesheim.de



WiN auf einen Blick:

  • Zuschuss von bis zu 50 % für Lehrgangs- und Freistellungsausgaben (bis 25,00 Euro pro Zeitstunde für die Lehrgangsausgaben und 19,00 Euro pro Zeitstunde für die Freistellungsausgaben).Die Förderung muss mindestens 1.000 Euro betragen.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme muss bis 30.06.2022 begonnen haben.
  • Maximale Laufzeit von 12 Monaten (Schwerpunkt Digitalisierung) bzw. 36 Monaten (Schwerpunkt Kleinstbetriebe).
  • Ein Unternehmen kann maximal für 20 Beschäftigte eine Förderung für Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalisierung beantragen.
  • Die Erstattung erfolgt nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung.
  • Der Antrag auf Förderung muss vom Betriebsinhaber spätestens 4 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme gestellt werden.

Nina Vollmer

Kursmanagement

Kruppstraße 18

31135 Hildesheim

Tel. 05121 162-212

nina.vollmer--at--hwk-hildesheim.de