Kommunalwahlen 2026Auch das Handwerk wählt!
Am 13. September finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen statt.
Sie bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben und die Zukunft ihrer Städte und Gemeinden aktiv mitzugestalten. Auch das Handwerk ist eine starke Stimme vor Ort: Mit seinen Betrieben, Handwerkerinnen und Handwerkern sowie Auszubildenden prägt es die Kommunen und ihre Entwicklung maßgeblich mit.
Bei den Kommunalwahlen setzt sich das Handwerk daher für starke Standorte, gute Rahmenbedingungen und eine zukunftsfähige Entwicklung vor Ort ein.
Ohne Handwerk geht es nicht
Mit 533.000 Beschäftigten, darunter 39.000 Auszubildenden und 87.000 Handwerksbetriebe, spielt die handwerkliche Branche in Niedersachsen eine wichtige Rolle für die lokale Wirtschaft sowie Gesellschaft.
Daher sollten die Anliegen und Forderungen des Handwerks dringend von Anfang an auf der politischen Agenda stehen.
Stimmen des Handwerks
Anlässlich der Kommunalwahlen 2026 hat die Handwerkskammer Betriebe aus den vier Landkreisen im Kammerbezirk befragt und ihre Meinungen zu verschiedenen Themen gesammelt. Hier sind einige Stimmen aus der Praxis:
Handwerk im Fokus: Unsere Forderungen
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Forderungen des Handwerks zu verschiedenen Themen im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2026.
Intensivierung der Wirtschaftsförderung und Entwicklung innovativer Projekte in Abstimmung mit dem örtlichen Handwerk durch
- Sicherung bestehender Unternehmen und deren künftigen Erweiterungsmöglichkeiten in ihren Quartieren und insbesondere in den Ortszentren.
- Förderung von Betriebsneuansiedlungen auch in Mischgebieten.
- Einbindung des Handwerks in die Weiterentwicklung von Ortszentren und in das Stadtmarketing.
- enge Abstimmung bei wirtschaftsfördernden Aktivitäten mit Handwerkskammern und Verbänden, Innungen und Kreishandwerkerschaften.
- Stärkung der bestehenden und bewährten Wirtschaftsförderungsangebote und Verzicht auf den Ausbau von Doppelstrukturen.
- bedarfsgerechte Unterstützung und Förderung von Unternehmensnachfolgen und Existenzgründungen im Handwerk.
- Innovations- und Technologieförderung.
- Förderung von Messen, Märkten und Ausstellungen.
- flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung sowie der Mobilfunkangebote im 5GStandard.
Auftragsvergaben mittelstandsorientiert verstetigen durch
- Aufrechterhaltung des Vorrangs von Fach- und Teillosvergabe.
- Nutzung von Projekten in Öffentlich-Privater-Partnerschaft (ÖPP) nur in Ausnahmefällen.
- Entbürokratisierung des Vergabeverfahrens, u.a. durch sachgerechte Anwendung der Vorschriften der VOB und VOL.
- Verbesserung der Personalsituation bei den ausschreibenden Stellen der Kommunalverwaltungen, um die Qualität der Ausschreibungen und die Abwicklung der Aufträge dauerhaft zu sichern.
- Verzicht auf vergabefremde Kriterien in Ausschreibungen.
- Nutzung der erhöhten Wertgrenzen zur freihändigen und beschränkten Vergabe von Bauaufträgen und Leistungen für eine mittelstandsfreundliche Vergabe.
- Vermeidung von Liquiditätsengpässen bei den Unternehmen durch Abschlagszahlungen und unverzügliche Begleichung der Schlussrechnungen.
- Einführung von verpflichtenden Schlichtungsklauseln in Bauverträgen öffentlicher Auftraggeber, um so langwierige kostentreibende Gerichtsverfahren zu vermeiden.
- möglichst regionale Vergabe zur Stärkung regionaler Wertschöpfung und als Beitrag zur Nachhaltigkeit.
- An öffentlichen Ausschreibungen können nur Betriebe bzw. Unternehmen teilnehmen, die nachweislich tarifliche oder gleichwertige Arbeitsbedingungen gewährleisten.
Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen durch
- zügige Bearbeitung von Anträgen für gewerbliche, öffentliche sowie private Baumaßnahmen.
- optimierte Vernetzung kommunaler Informations- und Genehmigungsstellen für alle Standort-, Rechts- und Verfahrensfragen, z. B. für Bauvorhaben.
- bedarfsgerechte Personalausstattung in den beteiligten Behörden.
- Befähigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen, Ermessensspielräume konsequent wirtschaftsfreundlich auszunutzen.
- flächendeckende Umsetzung der Vorteile der reformierten Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) für Umbauten.
- konsequente (Weiter-) Entwicklung und Nutzung der Digitalisierungsvorteile zur Prozessbeschleunigung (auch unter datenschutzkonformer Verwendung von künstlicher Intelligenz).
- überkommunale Vereinheitlichung von digitalen Verwaltungsservices für Unternehmen und Nutzung gemeinsamer IT-Infrastruktur zur Hebung von Skalenvorteilen.
- Etablierung einer medienbruchfreien Behördenkommunikation für Gründerinnen und Gründer und Gewerbetreiberinnen und Gewerbetreiber
(Durchsetzung des Once-only-Prinzips).
- Reduzierung der kommunalen Steuerlast für den Mittelstand, insbesondere durch mittelstandsorientierte Gewerbesteuerhebesätze.
- kritische Überprüfung, ob die Gesamtbelastung für Gewerbebetriebe nach der Neuausrichtung der Grundsteuer gleich geblieben ist.
- moderate Abgaben- und Gebührenbelastungen, wie z. B. für Energie, Wasser und Abwasser.
- Verzicht auf Tourismusbeiträge, Bettensteuern, Verpackungssteuern oder sonstige zusätzliche Belastungen der ortsansässigen Wirtschaft.
- maßvolle Gebühren bei der Ausstellung von Handwerkerparkausweisen
Sicherstellung solider Kommunalfinanzen durch
- ambitionierte Sanierung der öffentlichen Finanzen bei Land und Kommunen, um die Voraussetzung für öffentliche Investitionen zu schaffen und öffentliche Verschuldung einzudämmen.
- konsequente Aufgabenüberprüfungen bei den Wahlleistungen in den Kommunen.
- konsequente Durchsetzung des Konnexitätsprinzips zwischen Bund, Land und Kommunen und damit eine konsequente Sicherstellung der Finanzierung durch die entsprechende staatliche Ebene, die eine Aufgabe auf andere überträgt.
- stärkere Inanspruchnahme öffentlicher Projektfördermittel, z. B. der Europäischen Strukturfonds, zur Entlastung kommunaler Haushalte.
- Stärkung der investiven Ausgaben, um damit eine wachstumsfördernde Politik zu realisieren.
- Sicherstellung einer ausreichenden Finanzausstattung der Kommunen durch das Land unter Berücksichtigung der Sozialstruktur vor Ort.
- Vermeidung von ordnungspolitischen Fehlanreizen im kommunalen Finanzausgleichssystem und bei Altschuldenregelungen, u.a. durch Vermeidung restriktiver Vorgaben des Landes wie z.B. steigende fiktive Hebesätze.
- Priorität für eine eigenverantwortliche Schuldentilgung und Haushaltssanierung unter Vermeidung einer Kollektivierung von Schuldenlasten.
- die Einbeziehung der lokalen Wirtschaft in die Verkehrsplanung vor Ort unter Berücksichtigung von ÖPNV, Kfz, Zweirad, Fußgänger, Park- und Ladezonen, Infrastruktur für alternative Antriebsformen sowie bei der Aufstellung von Mobilitäts- und Parkraumkonzepten.
- Beschleunigung, Digitalisierung und Vereinfachung von Antrags- und Genehmigungsverfahren zum Einrichten von Baustellen, zum Beantragen von Handwerkerparkausweisen und sonstiger verkehrsbezogener Anlässe.
- die zügige Umsetzung von Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Verzicht auf Rückbau von funktionierender Verkehrsinfrastruktur und sicherer Ausbau für alle Verkehrsteilnehmende.
- die Weiterentwicklung von dynamischen Verkehrsleitsystemen in ein umsichtiges, transparentes und mit den betroffenen Betrieben abgestimmtes Baustellenmanagement.
- Vermeidung von Verengungen oder anderen Behinderungen des fließenden Verkehrs.
- uneingeschränkte Erreichbarkeit von Kunden und Baustellen durch Service-, Liefer- und Montagefahrzeuge des Handwerks und der Möglichkeit direkt vor Ort zu parken.
- Sicherung der Erreichbarkeit von Innenstädten und autoarmen Quartieren für motorisierte Versorgungsverkehre des Handwerks.
- Sicherung von Stellplätzen im öffentlichen Raum, um die Erreichbarkeit des Ladenhandwerks, insbesondere in Innenstädten, für den PKW-Verkehr zu gewährleisten.
- Schaffung einer zentralen digitalen Plattform für Handwerkerparkgenehmigungen, die unkompliziert und medienbruchfrei in allen Kommunen genutzt werden kann.
- maßvolle Gestaltung der Gebührenstruktur für Handwerkerparkausweise.
- unbürokratischen Verzicht auf Antrags- und Genehmigungsverfahren fürs Parken bei kurzzeitigen Einsätzen bis zu drei Tagen unter Verwendung eines einfachen Arbeitsstättennachweis (siehe Lübecker Modell).
- zusätzliche Angebote regionaler bzw. interkommunaler Verbundlösungen bei Handwerkerparkausweisen.
- Berücksichtigung der Parkbedürfnisse ansässiger Handwerksbetriebe in ihren Quartieren im öffentlichen Raum, insbesondere auch in Bewohnerparkgebieten.
- bedarfsgerechte Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO an Betriebe zum Parken am Betriebssitz in Bewohnerparkgebieten.
- bedarfsgerechte kostenlose Kurzzeitparkmöglichkeiten („Brötchentaste“, „Sanduhr“-Modell).
- mittelstandsfreundliche Gestaltung von Ablösebeträgen für notwendige Einstellplätze bei Nachweis von Jobticket, Jobrad o. Ä. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Stärkung öffentlicher Infrastrukturleistungen im Rahmen öffentlicher Nahverkehrs- und Nahversorgungsangebote.
- Erhöhung der Attraktivität der ÖPNV-Angebote, insbesondere für Auszubildende und Fortbildungsschülerinnen und -schüler.
- Ausbau des ÖPNV im ländlichen Raum.
- Stärkung des partnerschaftlichen Miteinanders kommunaler Unternehmen mit dem Handwerk
- Vermeidung von Konkurrenz kommunaler Betriebe zur Privatwirtschaft.
- Einhaltung der etablierten Arbeitsteilung zwischen Versorgern und Handwerk (Energie, Wärme, Wasser).
- Verzicht der Ausweitung von Dienstleistungen kommunaler Energie- und Wärmeversorger in privatwirtschaftliche Märkte des Handwerks hinein.
- Vermeidung des Erwerbs von Handwerksbetrieben sowie aggressiver Preispolitik durch kommunale Unternehmen.
- enges Controlling von wirtschaftlicher Betätigung kommunaler Unternehmen durch die Eigentümerkommune im Hinblick auf die Auswirkung auf Handwerksmärkte sowie Erhöhung der Transparenz hinsichtlich dieser Auswirkungen auf Räte und Stakeholder.
- grundsätzliche Übertragung von Aufgabenbereichen auf privatwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Reparaturdienste, Gebäudeverwaltung, Schneeräumdienste etc.
- aktive und gestaltende kommunale Bildungspolitik als Grundlage beruflicher Perspektiven und gesellschaftlicher Teilhabe sowie als Entwicklungspotenzial und -chance von Kommunen.
- unter den regionalen Akteuren vernetzte und kooperativ ausgerichtete kommunale Bildungslandschaften als Ausdruck kommunaler Bildungsverantwortung. Grundlage derer sind frühkindliche Bildung mit überregional vergleichbaren Qualitätsstandards, eine Schulträgerschaft
mit geeigneten Hilfen bei der Gestaltung von Übergängen, Schulen, die das dort tätige fachliche und pädagogische Personal im Gesamten koordiniert sowie Weiterbildung und Jugendhilfe. - frühe und zugehende Hilfen für Familien bei psychosozialen Belastungen und Entwicklung von Erziehungskompetenz, ebenso wie stabile und verbindliche Unterstützung junger Menschen bei erwiesenem Förder- und sozialpädagogischem Betreuungsbedarf vor und während einer Berufsausbildung.
- Verbesserung der Berufsorientierung und Entscheidungsfähigkeit junger Menschen durch vermehrt praktische Erlebnisse in handwerklicher Umgebung, Begegnungen mit Menschen aus dem Handwerk und unter konsequenter Einbeziehung der Eltern an und mit allen Schulformen einschließlich der Gymnasien.
- verlässliche regionale Koordination von Sprachtests und -förderung für alle Kinder in Kindertagesstätten sowie für Menschen mit Zuwanderungshintergrund im Zusammenwirken mit Betrieben, Berufsbildenden Schulen und örtlichen Bildungsträgern vor und während einer beruflichen Ausbildung als wesentlicher Beitrag für einen erfolgreichen Berufsabschluss.
- aktives Mitwirken an dem Nachverfolgen junger Menschen ohne konkrete Anschlussperspektive nach Verlassen der Schule bis zur Überführung in ein beruflich qualifizierendes Angebot durch datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement über eine bundesweite Schüler-ID.
- Einrichten von Teilzeit-Berufsfachschulen nur im Einvernehmen mit der örtlichen Wirtschaft und mit einem erkennbaren Anteil an berufsorientierenden sowie Grundkompetenzen vermittelnden Inhalten.
- Bereithalten eines leistungsfähigen Baumanagements für Berufsschulen und für ein attraktives und lernförderndes Umfeld, das zukünftige Formate des Lehrens und Lernens berücksichtigt.
- Gewährleistung der Erreichbarkeit von Lernorten (Betrieben, Berufsschulen, überbetriebliche Bildungsstätten) und Unterricht durch ein abgestimmtes Verhalten der Kommunen untereinander und mit den zuständigen Ministerien im Rahmen des Regionalmanagements (Berufs-Standorte), durch Ermöglichen von Distanzunterricht sowie durch einen leistungs- und anschlussfähigen ÖPNV.
- Verzicht auf die Erhebung von Bettensteuern für Übernachtungen zu Aus- und Fortbildungszwecken.
Stärkung des ersten Arbeitsmarktes durch
- Steigerung der Erwerbstätigkeit von Eltern über die Bereitstellung bedarfsgerechter kommunaler Kinderbetreuungsangebote und Ganztagsschulen, d.h. Betreuungsleistungen für unter Dreijährige, die Verbesserung der frühkindlichen Bildung in den Kindertagesstätten und die Gewährung von Ganztags- und Hausaufgabenbetreuung von Schulkindern in Unterrichts- und Ferienzeiten.
- Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit in enger Kooperation mit der gesamten Wirtschaft über eine Aufstockung der dafür erforderlichen Personalkapazitäten, gemeinsame Öffentlichkeitskampagnen, eine zügige Bearbeitung von Verdachtsfällen und die Ausschöpfung des geltenden Bußgeldrahmens.
- Sicherung einer Mischung von Wohnen, Arbeiten und urbaner Produktion bei der Schaffung neuer Quartiere und Integration von Gewerbe bei der Innenentwicklung, etwa über entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan oder Regelungen in städtebaulichen Verträgen.
- strukturierte, proaktive und frühzeitige Einbeziehung des Handwerks bei der Erarbeitung von Planungskonzepten für die Stadtentwicklung.
- Reduzierung des Aufwandes für Planungs- und Genehmigungsverfahren aller Art, um auch im Falle begrenzter Personalkapazitäten schnelle und rechtssichere Entscheidungen zu ermöglichen.
- Nutzung des „Bauturbos“ zur Förderung des Wohnungsbaus unter der Maßgabe der Sicherung und Entwicklung von Flächen für bestehende und zukünftige gewerbliche Nutzung.
- Erhalt und Förderung der Nutzungsmischung in den Quartieren (Wohnen, Arbeiten und Gewerbe).
- Steigerung der Attraktivität von Innenstädten, Stadtteilzentren sowie Ortskernen durch Erhalt der gewerblichen Vielfalt einschließlich des Handwerks unter Einbezug des jeweiligen Umlands und deren Wechselbeziehung.
- Sicherung vorhandener Gewerbegebiete und Schutz von Gewerbe in integrierten Lagen vor anderen Nutzungsansprüchen und vor Verdrängung durch Wohnbebauung.
- konsequente Berücksichtigung handwerklicher Belange in der Bauleitplanung für eine geordnete und verlässliche Orts- und Stadtentwicklung.
- planungsrechtliche Absicherung von bestehenden Handwerksbetrieben sowie deren betriebliche Erweiterungsmöglichkeiten.
- ausreichende Verfügbarkeit für das Handwerk nutzbarer Gewerbeflächen.
- Aufwertung bestehender Gewerbegebiete und Nachnutzungskonzepte von Brachflächen und - gebäuden in Abstimmung mit der Wirtschaft.
- Ausschöpfung des Wohnraum-, Büro- und Gewerberaumpotenzials durch Aufstockung von Gebäuden und Nachverdichtung von bestehenden Wohnquartieren, Bürogebäuden, Supermärkten und Parkhäusern. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, dass die bereits ansässigen Betriebe nicht verdrängt werden.
- beschleunigte Umsetzung der Programme zur energetischen Gebäudesanierung und der Nutzung regenerativer Energien bei öffentlichen Liegenschaften (Vorbildfunktion der öffentlichen Hand).
- Berücksichtigung von Handwerksbetrieben mit Prozesswärme- und Hochtemperaturwärmebedarf im Rahmen der kommunalen Wärmeplanungen sowie der korrespondierenden Netzausbauplanungen für Strom und Nahenergiesysteme.
- Ausbau von Systemen der dezentralen Energieversorgung unter Beteiligung des Handwerks, z.B. Photovoltaik, Wärmepumpen, Geothermie oder Biomasseblockheizkraftwerke.
- Verzicht auf einseitige Fokussierung auf Fernwärme, sondern Förderung erneuerbarer Energien durch regionale Initiativen. Unterstützung von Initiativen von Unternehmen für die Entwicklung von Nahwärme und Energienetzen insb. in Gewerbegebieten.
- strukturierte Weiterentwicklung der kommunalen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung und der sich aus Vorsorgegründen ergebenden Maßnahmen in den Kommunen mit Einbeziehung des lokalen Handwerks, seiner Potentiale und der für Betriebe entstehenden Risiken (Fassaden- und Dachbegrünung, technische Maßnahmen zum Extremwetter- und Hochwasserschutz etc.).
- Ausbau der erforderlichen Infrastruktur für eine technologieoffene Mobilitätswende, z.B. öffentliche und private Ladepunkte zum Ausbau der Elektromobilität, lastenradgeeignete Fahrradinfrastruktur, Wasserstofftankstellen.
- Eindämmung der Kostensteigerung für Abfallsammlung und -entsorgung durch konsequente Nutzung von technischen und organisatorischen Optimierungspotentialen.
- Ausbau von Strukturen für zirkuläre Wertschöpfung unter Einbindung des Handwerks - unter Berücksichtigung der Vorbildfunktionen der Kommunen und ihrer Einrichtungen.