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HWK informiert über die neue Verordnung, die am 01. August 2021 in Kraft tritt. // Keine Fachlichen ÄnderungenÄnderung Verordnung Berufsausbildung Friseur/-in

Am 30. April 2021 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur / zur Friseurin erlassen und am 7. Mai 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I, 2021 Nr. 20, S. 861ff). Die Änderungsverordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft. Wesentliche Änderungen betreffen den Wegfall der Wahlqualifikationseinheit „Nageldesign/-modellage“, sowie die Streichung des situativen Fachgesprächs in Teil I der Gesellenprüfung.



Die zu wählenden Wahlqualifikationen bestehen nun aus:

  • Visagistik
  • Langhaarfrisuren
  • Haarersatz
  • Coloration

Darüber hinaus hat es Änderung hinsichtlich der Begrifflichkeiten gegeben. So ist bspw. „Klassische Friseurarbeit“ in „Basisfriseurarbeit“ geändert worden. Des Weiteren sind geringe Änderungen hinsichtlich der Gesellenprüfung Teil 2 erfolgt.

Inhaltlich (im Ausbildungsrahmenplan) hat es nur Ergänzungen hinsichtlich der integrativen Inhalte wie Tarifrecht, Sicherheit, Gesundheit bei der Arbeit, Umweltschutz und Vermittlung digitaler Kompetenzen im Rahmen der Ausbildung, was dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks ein wichtiges Anliegen ist, gegeben. Fachliche Veränderungen im Ausbildungsrahmenplan haben nicht stattgefunden!

Die Änderungsverordnung finden Sie im hier.