Ist die Ladefläche deutlich größer ist als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche, gilt der günstigere Lkw-Steuersatz.
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Ist die Ladefläche deutlich größer ist als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche, gilt der günstigere Lkw-Steuersatz.

Derzeit erhalten tausende Halter von Leichtfahrzeugen einen zu hohen Kfz-Steuerbescheid. Grund dafür soll ein fehlerhafter Datenabgleich beim Zoll sein. Was betroffene Handwerker tun können, lesen Sie hier.Zu hohe Kfz-Steuer für Transporter: Handwerk betroffen

In diesen Tagen verschickt der Zoll geänderte Kfz-Steuerbescheide, in denen leichte Nutzfahrzeuge erstmals als Pkw besteuert werden sollen. Für die Halter von Leichtfahrzeigen bedeutet dies jährliche Zusatzkosten von zum Teil mehreren hundert Euro pro Fahrzeug. Hier lohnt ein genauer Blick in den Bescheid, denn die Steuerlast fällt häufig viel zu hoch aus.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) empfiehlt Fahrzeughaltern, die falsche Bescheide erhalten haben, innerhalb eines Monats Einspruch einzulegen. Entscheidend für die Einstufung als Pkw ist, ob das Fahrzeug überwiegend der Personenbeförderung dient oder als Nutzfahrzeug eingesetzt wird. Nach dem Willen des Gesetzgebers kommt es hier insbesondere auf das Verhältnis von Ladefläche zum restlichen Fahrzeug an. Überwiegt die Ladefläche, ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug auch steuerlich weiterhin als Nutzfahrzeug behandelt werden kann. Dem Einspruch sollten im besten Fall gleich Fotos vom Innenraum beigefügt werden, die dokumentieren, dass die Ladefläche deutlich größer ist als die zur Personenförderung dienende Bodenfläche.

Seit Ende 2018 werden nun durch den zuständigen Zoll aufgrund geänderter EDV-Programme massenhaft korrigierte Steuerbescheide verschickt. Da keine zusätzliche manuelle Kontrolle der Daten stattfindet, kommt es in einigen Fällen dazu, dass statt der Besteuerung als Lkw fälschlicherweise eine Einstufung als Pkw erfolgt.