Kostenfreie Online-Infoveranstaltung am 23. Februar (15 bis 16 Uhr)Wirtschaftshilfe KMU - Entlastung schaffen bei massiven Energiekosten
Trotz Energiepreisbremsen ist Ihr Betrieb nach wie vor stark belastet? Prüfen Sie die Möglichkeit einer Entlastung durch die niedersächsische „Wirtschaftshilfe KMU“!
Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen
Bei der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ handelt es sich um ein Förderprogramm, welches an Unternehmen gerichtet ist, die besonders stark von den Energiepreissteigerungen im Jahr 2022 betroffen sind. Die Förderung beträgt bis zu 80% der Ausgaben, die über die Verdoppelung hinausgehen, jedoch mindestens 2.400 Euro und maximal 500.000 Euro. Der Förderzeitraum beläuft sich vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 und als Bemessungsgrundlage gelten die Energiekosten vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2021. Der Förderantrag kann in dem Zeitraum vom 23.02.2023 bis zum 31.03.2023 gestellt werden.
Wer ist alles förderfähig?
Unternehmen, deren Energiekosten im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Vorjahreszeitraum liegen.
Unternehmen, deren Zahlungsmittelbestand zum 30.11.2022 unter dem Zahlungsmittelbestand vom 01.07.2022 liegt.
Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern mit Sitz in Niedersachsen.
Machen Sie hier den Fördercheck und prüfen Sie schnell und einfach, ob Sie antragsberechtigt sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Es werden maximal 80 % des berücksichtigungsfähigen Ausgabenanstiegs für Energie gefördert. Die Förderung beläuft sich auf mindestens 2.400 Euro und maximal 500.000 Euro.
Beispiel: Ein Unternehmen hatte im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 Energiekosten von 5.000 Euro. Diese sind im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 auf 13.000 Euro angestiegen. Der Zahlungsmittelbestand des Unternehmens ist im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Dezember um 5.000 Euro gesunken. Das Unternehmen ist antragsberechtigt, einen Förderbetrag in Höhe von 2.400 Euro zu erhalten.
Das setzt sich wie folgt zusammen:
Verdoppelung der Energiekosten im Vergleichszeitraum ist gegeben und das Unternehmen damit antragsberechtigt: Die Verdopplung liegt bei 10.000 Euro, die Gesamtbelastung bei 13.000 Euro. Differenz zwischen verdoppelten Kosten (10.000 Euro) und tatsächlichen Kosten (13.000): 3.000 Euro.
80 Prozent Förderquote auf 3.000 Euro ergibt einen maximalen Förderbetrag von 2.400 Euro.
Wann und wo kann ich einen Antrag stellen?
Eine Antragsstellung ist nur im Zeitraum vom 23.02.2023 bis zum 31.03.2023 im Kundenportal der NBank möglich.
Wann und wie erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung erfolgt in zwei Chargen. Die erste Auszahlung in Höhe von 50% des errechneten Förderbetrages erfolgt nach der jeweiligen Antragsprüfung. Nach der Überprüfung aller Anträge nach Ablauf der Antragsfrist, wird die restliche Differenz ausgezahlt. Sollten die zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro vollständig ausgeschöpft sein, so soll eine anteilige Kürzung erfolgen. Damit soll die Gleichbehandlung zwischen allen Antragstellern im Antragszeitraum gewährt werden.
Ab dem 23. Februar 2023 kann die „Wirtschaftshilfe KMU“ von Handwerksbetrieben beantragt werden. Der Hilfsfond richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind.
Im Detail informieren wir zu diesem Thema am 20. Februar 2023 von 15:00 – 16:00 Uhr im Rahmen einer kostenfreien und digitalen Informationsveranstaltung der niedersächsischen Handwerkskammern und der NBank. Sie erhalten dabei einen kompakten Überblick über den Hilfsfond und haben die Möglichkeit im direkten Austausch mit der NBank Fragen zu stellen.
Den Zoom-Link erhalten Sie vor der Veranstaltung per E-Mail.