Wann wird der Kammerbeitrag veranlagt?

Zur Vermeidung von Verwahrentgelten der Kreditinstitute hat die Vollversammlung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2021 den Zeitpunkt der Veranlagung zum Handwerkskammerbeitrag verändert. Ab Februar 2022 wird nicht mehr einmal pro Jahr veranlagt, für die Zustellung des Beitragsbescheides ist nun die Eintragung des Betriebes entscheidend. Dies bedeutet, dass Betriebe, die z.B. im Monat Februar eingetragen worden sind, ihren Beitragsbescheid im März erhalten. Betriebe, die im März eingetragen worden sind, erhalten ihren Beitragsbescheid im April und so weiter.