Wahlurne
HWK

Wahl zur Vollversammlung

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Bei der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen wurde im April 2020 die Wahl zur Vollversammlung für die neue Legislaturperiode von 2020 bis 2025 durchgeführt.

Für die Handwerkskammer ist diese demokratische Wahl ein zentrales Ereignis. Die Männer und Frauen, die in die Vollversammlung gewählt werden, vertreten die Interessen aller Handwerker, sowohl die der Selbstständigen als auch die der Mitarbeiter und Lehrlinge.

Als höchstes beschlussfähiges Organ entscheidet die Vollversammlung unter anderem über den Haushalt der Kammer, sie erlässt Vorschriften zu Berufsausbildung, beruflicher Fortbildung und Umschulung.

Grundlage für die Wahl zur Vollversammlung ist die Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)).



Allgemeine Informationen

Wahltermin

Gemäß § 1 der Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung – HwO)) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 84 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), hat der Vorstand der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen am 29. Oktober 2019 als Wahltag für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen 2020

Samstag, den 25. April 2020,

bestimmt.

Infoveranstaltung

Am Mittwoch, den 29. Januar 2020 bietet die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen ab 16 Uhr eine Infoveranstaltung zum Thema „Vollversammlungswahl 2020“ an.

Veranstaltungsort ist die Mehrzweckhalle im Berufsbildungszentrum, Kruppstraße 18, 31135 Hildesheim.

Wahlleiterin

Wahlleiter und Stellvertreter dürfen nach der Wahlordnung nicht zu den Wahlberechtigten gem. § 96 Abs. 1 und § 98 HwO gehören und nicht Mitarbeiter der Handwerkskammer sein.

In seiner Sitzung am 29. Oktober 2019 hat der Vorstand der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen Frau Bettina Syldatk-Kern, Justiziarin des Bistums Hildesheim, zur Wahlleiterin bestellt.

Zu ihrem Stellvertreter wurde Herr Bernd Lynack, Mitglied des niedersächsischen Landtages, bestellt.

Wahlausschuss

Der Wahlleiter beruft aus der Zahl der Wahlberechtigten vier Beisitzer und die erforderliche Zahl von Stellvertretern, die je zur Hälfte Wahlberechtigte nach § 96 Abs. 1 und nach § 98 der Handwerksordnung sein müssen. Der Wahlleiter und die Beisitzer bilden den Wahlausschuss; den Vorsitz führt der Wahlleiter.

Gem. § 2 der Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 84 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), habe ich die folgenden Beisitzer und Stellvertreter in den Wahlausschuss berufen:

Beisitzer der nach § 96 Abs. 1 HwO Wahlberechtigten

Thomas Barth, Eckerweg 13, 31135 Hildesheim
Helmut Meier, Christoph-Hackethal-Straße 39, 31139 Hildesheim

Stellvertretende Beisitzer der nach § 96 Abs. 1 HwO Wahlberechtigten

Jens Kliemann-Büchner, Brehmestraße 7, 31139 Hildesheim
Burkhard Schlüter, Basedowstraße 2, 31137 Hildesheim

Beisitzer der nach § 98 HwO Wahlberechtigten

Hartmut Kahmann, Sanddornweg 4, 37603 Holzminden
Lars Mollner, Himmelreich 32, 31199 Diekholzen

Stellvertretende Beisitzer der nach § 98 HwO Wahlberechtigten

Rainer Schad, Schildweg 11, 31139 Hildesheim
Jörg Trapphagen, James-Franck-Ring 11b, 37077 Göttingen 

Hildesheim, den 09.12.2019 

Bettina Syldatk-Kern
Wahlleiterin

Sitzung des Wahlausschusses

Der Wahlausschuss der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen tagt am 

23. März 2020, 10:00 Uhr

in der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen,
Braunschweiger Straße 53, 31134 Hildesheim, Neubau, Vorstandszimmer. 

Der Zutritt zur Sitzung steht allen Stimmberechtigten offen. 

Bettina Syldatk-Kern
Die Wahlleiterin

Zweite Sitzung des Wahlausschusses

Der Wahlausschuss der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen tagt am 

31. März 2020, 10:00 Uhr, 

in der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen,
Braunschweiger Straße 53, 31134 Hildesheim, Neubau, Vorstandszimmer. 

Der Zutritt zur Sitzung steht allen Stimmberechtigten offen. 

Bettina Syldatk-Kern
Die Wahlleiterin



Wahlverfahren

Allgemeines

Alle fünf Jahre werden die Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in der Vollversammlung der Handwerkskammer neu gewählt. Die Vollversammlung wird auch als das Parlament der Handwerkskammer bezeichnet.

Insgesamt setzt sich die Vollversammlung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen aus 39 Mitgliedern zusammen. Davon sind 26 Vertreter der Arbeitgeber und 13 Vertreter der Arbeitnehmer. Jedes Mitglied hat zwei Stellvertreter. Deshalb müssen neben den 26 Arbeitgebervertretern für diese noch 52 Stellvertreter und neben den 13 Arbeitnehmervertretern für diese noch 26 Stellvertreter gewählt werden.

Allerdings werden bei einer Vollversammlungswahl keine Einzelpersonen gewählt, es handelt sich vielmehr um eine Listenwahl. Die Listen werden von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgestellt und müssen die Vorgaben der HwO und der Satzung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen einhalten.

Die Handwerkskammer ist während des gesamten Wahlverfahrens zur absoluten Neutralität verpflichtet.

Wird sowohl von Arbeitgeber- als auch von Arbeitnehmerseite nur jeweils eine Liste mit Kandidaten eingereicht bzw. vom Wahlausschuss zugelassen, spricht man von einer Friedenswahl. Es ist dann keine Wahlhandlung nötig, sondern die beiden Listen gelten als gewählt.

Werden aber mehrere Listen für eine oder beide Seiten eingereicht und vom Wahlausschuss auch zugelassen, kommt es auf der betroffenen Seite oder auf beiden Seiten zu einer Briefwahl. Die wahlberechtigten Arbeitgeber wählen dann die Arbeitgeberliste, die wahlberechtigten Arbeitnehmer die Arbeitnehmerliste.


Zeitlicher Ablauf

Wahltag war der 25. April 2020.

Spätestens drei Monate vor dem Wahltag fordert der Wahlleiter in den für die Bekanntmachungen der Handwerkskammer bestimmten Organen zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf und gibt dabei die Erfordernisse dieser Wahlvorschläge bekannt.

Die Listen mit den Wahlvorschlägen müssen bis zum 21. März 2020 bei der Wahlleiterin eingereicht sein.

Daraufhin prüft der Wahlausschuss die eingereichten Listen und stellt fest, ob diese vollständig und mangelfrei sind.

Liegt sowohl für Arbeitgeber- als auch für Arbeitnehmerseite nur jeweils eine vollständige und mangelfreie Liste vor, so gelten diese Listen als gewählt. Man spricht dann von einer Friedenswahl.

Sollten Listen unvollständig oder fehlerhaft sein, können diese unter Fristsetzung noch nachgebessert werden. Ist die Frist abgelaufen, entscheidet der Wahlleiter, welche eingereichten Listen zur Wahl zugelassen werden. Diese werden dann unter www.hwk-hildesheim.de veröffentlicht.


Verfahren bei mehreren eingereichten Listen für mindestens eine Seite

Wird für mindestens eine Seite – also Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – mehr als eine Liste eingereicht, ist eine Briefwahl erforderlich.

Für die Arbeitgeber werden an sämtliche bei der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen eingetragenen Betriebe die Wahlunterlagen verschickt. Mit diesen Unterlagen können die Arbeitgeber eine Liste der Arbeitgebervertreter wählen. Dazu muss der Stimmzettel im dafür vorgesehenen Umschlag an den Wahlleiter zurückgeschickt werden.

Für die Arbeitnehmer wird an sämtliche in der Handwerksrolle eingetragenen Betriebe ein Wahlaufruf versandt, den der Betriebsinhaber gemeinsam mit den zugelassenen Listen aushängt. Arbeitnehmer, die an der Wahl teilnehmen wollen, müssen sich einen Wahlberechtigungsschein von ihrem Betriebsrat bzw. ihrem Arbeitgeber unterzeichnen lassen. Dieser ist bei der Handwerkskammer einzureichen. Liegt er vor, versendet die Handwerkskammer die Wahlunterlagen für die Arbeitnehmerlisten an den jeweiligen Arbeitnehmer.

Die Wahlunterlagen mussten am 25. April 2020 bis spätestens um 18:00 Uhr bei der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen eingegangen sein.

Rechtliche Grundlagen

Anlage C zur HwO

Philip Paulus NEU

Philip Paulus

Justiziar

Braunschweiger Straße 53

31134 Hildesheim

Tel. 05121 162-148

Fax 05121 703432

philip.paulus--at--hwk-hildesheim.de