Einstimmiges "Ja" zur Wiedereinführung der Meisterpflicht. Präsident Delfino Roman lässt die Mitglieder der Vollversammlung über Resolution abstimmen.
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Einstimmiges "Ja" zur Wiedereinführung der Meisterpflicht. Präsident Delfino Roman lässt die Mitglieder der Vollversammlung über Resolution abstimmen.

Parlament des Südniedersächsischen Handwerks bekennt sich in seiner 117. Sitzung einstimmig zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in den zulassungsfreien Gewerken.Vollversammlung sagt "Ja" zum Meister

Hildesheim, 18. Juni 2019: Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit eröffneten traditionell HWK-Präsident Delfino Roman und Hauptgeschäftsführerin Ina-Maria Heidmann die Vollversammlung mit dem Bericht aus der Arbeit der Handwerkskammer. Konjunkturell ginge es dem Handwerk in den Landkreisen Göttingen, Hildesheim, Holzminden und Northeim weiterhin gut. Ein Wachstum von rund 4 Prozent hielten viele Handwerksbetriebe für realistisch, so der Präsident.

Roman informierte die Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Vollversammlung über den aktuellen Stand der Modernisierung des Berufsbildungszentrums (BBZ) Hildesheim an der Kruppstraße. Nachdem erst vor wenigen Wochen das Richtfest für den neuen Kfz-Bereich gefeiert wurde, stehe nun mit der Modernisierung des Internats der nächste große Schritt an. „In den kommenden Wochen wird ein Musterzimmer eingerichtet. Damit leiten wir den Umbau aller Dreibettzimmer in moderne Zweibettzimmer ein“, so Roman.

Präsident und Hauptgeschäftsführerin kamen auch auf die Herausforderungen und Probleme der Handwerksbetriebe zu sprechen. „Bürokratie ist inzwischen schon fast ein Schimpfwort“, fasste Roman seinen Unmut über immer wieder neue Regulierungen, unbestimmte Rechtsbegriffe und Auslegungsspielräume zusammen. „Zusammen mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) soll Bürokratieentlastung ein Schwerpunktthema sein. Wir brauchen aber den Input der Betriebe und wollen von möglichst vielen wissen, wo der Schuh drückt. Betriebsinhaber aus allen Gewerken sollten sich mit ihren individuellen bürokratischen Belastungen an die Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer richten. Wir leiten diese Informationen gebündelt weiter nach Berlin.“ Dass die Handwerkskammer in genau dieser Weise ein Dienstleister für die Handwerksbetriebe sein muss und künftig noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse des gesamten Handwerks eingehen müsse, war ein Resümee von Northeims Kreishandwerksmeister Ulrich Schonlau, der einen Vortrag über das Handwerk im ländlichen Raum hielt. 

Hauptgeschäftsführerin Heidmann stellte in ihrem Teil des Berichts die Betriebsentwicklung im Kammerbezirk vor. Der Rückgang aller Betriebe in den Landkreisen des Kammerbezirks von 7.980 Betriebe im Jahr 2014 auf 7.667 Betriebe im Jahr 2018 sei auch ein Effekt der Filialisierung in einigen Handwerken mit vielen Verkaufsstellen oder Filialen, zum Beispiel bei Bäckern und Friseuren. In der Handwerksrolle würden man diese nicht alle einzeln erfassen, sondern nur den Hauptbetrieb.
Positiv sei, so Heidmann, dass sich der prozentuale Anteil der meisterpflichtigen Betriebe aus der Anlage A konstant bei rund 65 Prozent halten würde: „Wir liegen damit über dem bundesweiten Schnitt von 57 Prozent. Meisterbetriebe sind ein Garant für Arbeits- und Ausbildungsplätze.“ Und schließlich würde in Niedersachsen jeder achte Beschäftigte im Handwerk arbeiten. Das seien über 13 Prozent aller Beschäftigten und somit so viele wie in keinem anderen westdeutschen Bundesland, ergänzte Roman. 

Eckhard Rojahn freute sich in seinem Bericht aus dem Berufsbildungsausschuss über die gesunkenen Ausbildungsabbrüche und über den Anstieg von Auszubildenden mit Fachhochschul- oder Hochschulreife im Handwerk. „Inzwischen haben 14 Prozent unserer Lehrlinge im Handwerk Abitur“, so Rojahn. 

Die Bedeutung der Meisterqualifikation für das Handwerk aufgreifend, verabschiedete die Vollversammlung auf Empfehlung ihres Wirtschaftsförderungsausschusses eine Resolution an die Bundesregierung und an die in ihr wirkende Arbeitsgruppe „Meisterbrief“ zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in den zulassungsfreien Handwerken. In dem Dokument, das zuvor der Vorsitzende des Wirtschaftsförderungsausschusses Götz Girmann vorlas, fordert die Vollversammlung die Bundesregierung auf, das gewählte Verfahren zur Anhörung der Landes- und Bundesfachverbände auszuweiten und in einem nächsten Schritt die Handwerkskammern, den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und weitere Institutionen in die Befragung und letztendlich auch in den Gesetzgebungsprozess einzubinden. Das Ehrenamt der Handwerkskammer unterstützt mit der Verabschiedung der Resolution die Ziele der Koalitionsgruppe zur Wiedereinführung des Meisters ausdrücklich. Neben der Ausbildungsleistung sei ein ganz entscheidendes Argument „Qualitätssicherung und Verbraucherschutz“ merkte Vollversammlungsmitglied Detlef Struck aus Holzminden an. 

Hier kommt die Resolution:

Resolution an die Bundesregierung zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in den zulassungsfreien Gewerken

 

Text:

Wiedereinführung der Meisterpflicht in den zulassungsfreien Gewerken (Anlage B1, Handwerksordnung) zum 1. Januar 2020

Resolution

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen appelliert an die Bundesregierung und die in ihr wirkende Koalitionsarbeitsgruppe „Meisterbrief“, das gewählte Verfahren zur Anhörung der Landes- und Bundesfachverbände auszuweiten und in einem nächsten Schritt die Handwerkskammern, den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und weitere Institutionen in die Befragung und letztendlich auch in den Gesetzgebungsprozess einzubinden.

Die Vollversammlung folgt damit der Einschätzung ihres Wirtschaftsförderungsausschusses, dass übergeordnete Fragestellungen des Handwerks und die damit verbundenen gewerkeübergreifenden Zusammenhänge und Fakten nicht allein von den Fachverbänden beantwortet werden können, sondern einer ganzheitlichen Betrachtung auch durch die Handwerkskammern und den Spitzenverband bedürfen. Die bislang erfolgte ausschließliche Anhörung der Fachverbände mittels Konsultationsfragebogen hält die Vollversammlung der Handwerkskammer für nicht ausreichend, da für einen Großteil der gestellten Fragen keine validen Daten vorliegen und sie daher nicht zu beantworten sind.

Die Vollversammlung begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung die für die Wiedereinführung der Meisterpflicht der zulassungsfreien Gewerke nötige Gesetzesänderung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten zu lassen. Die Mitglieder der Vollversammlung sehen in dem dafür noch vorab zu verabschiedenden Referentenentwurf der Arbeitsgruppe „Meisterbrief“ die richtige Chance, die negativen Auswirkungen der Handwerksnovelle von 2004 zu korrigieren.

In diesem Zusammenhang unterstützt die Vollversammlung der Handwerkskammer die von der Koalitionsgruppe vorgegebenen Ziele zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in den 53 betroffenen Gewerken ausdrücklich. 

Diese Ziele lauten im Einzelnen:

  • Qualitätssicherung und Verbraucherschutz,
  • Verbesserung der Leistungsfähigkeit, einschließlich nachhaltiger und wettbewerbsfähiger betrieblicher Strukturen im Handwerk,
  • Gewährleistung der Ausbildungsqualität, -leistung und -fähigkeit der Betriebe im Interesse der Fachkräftegewinnung und -sicherung,
  • Sicherung der Innovationsfähigkeit und der Weiterbildungsmöglichkeiten.

Hildesheim, 18. Juni 2019

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Simon Kreipe

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Stefan Pietsch

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