
Ein Erfolg für die handwerkspolitische Interessenvertretung. Verbesserte "Handwerkerausnahme" bei Tachographenpflicht
Brüssel, 4. April - Das Plenum des Europäischen Parlaments hat über die Vorschriften für Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr abgestimmt. Im Ergebnis soll die sogenannte „Handwerkerausnahme“ verbessert werden: Wenn der Europäische Rat den Plenumsbeschluss bestätigt, sind künftig Fahrten mit Fahrzeugen bis 7,5t, die in einem Radius von 150 Kilometern um den Betriebsstandort stattfinden, von den Aufzeichnungspflichten mit digitalen Tachographen ausgenommen.
Bisher liegt der Radius bei 100 Kilometern. Auch Kleintransporter unter 3,5t müssen ihre Fahrten dann nicht digital aufzeichnen, die sich in einem Radius von 100 Kilometern um den Betriebsstandort bewegen. Voraussetzung: das Lenken des Fahrzeugs macht nicht die Haupttätigkeit des Fahrers aus und es werden nur Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die der Fahrer für die Ausübung seines Berufes benötigt.
Die Umsetzung der Ausweitung der sogenannten Handwerksausnahme wäre eine deutliche Erleichterung im betrieblichen Alltag des Handwerks. Sie verhindert, dass Betriebe an internationalen Logistikkonzernen gemessen werden, die sich ausschließlich mit dem Liefern von Waren beschäftigen.