Umgang mit Gefahrstoffen

Gefährliche Stoffe spielen in den verschiedensten Rechtsgebieten eine Rolle. Im Wasserbereich ist das der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, im Abfallbereich sind es die gefährlichen Abfälle, im Arbeitsschutz ist es die alte Gefahrstoffverordnung, jetzt die europäische GHS und die REACH Verordnungen (wichtig für die Hersteller der Grundstoffe und Zubereitungen), im Transportbereich ist es die ADR und dann gibt es noch bestimmte Verwendungsverbotsverordnungen, wie z.B. die RoHs (Elektrogeräte). Diese verschiedenen Verordnungen befassen sich durchaus nicht mit denselben Stoffen, z.B. ist Asbest zwar ein Gefahrstoff im Arbeitsschutzbereich aber nicht für den Wasserbereich.

Nahezu jeder Handwerksbetrieb setzt gefährliche Stoffe und Zubereitungen als Werk-, Betriebs- oder Hilfsstoffe ein. Diese Stoffe sind z.B. als giftig, ätzend, reizend oder leichtentzündlich gekennzeichnet. Bitte beachten Sie: Seit dem 1. Dezember 2010 gelten für Stoffe geänderte Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Für Gemische sind die neuen Regelungen seit dem 1. Juni 2015 anzuwenden. Die altbekannten Symbole und Begriffe werden nahezu komplett ersetzt.

Beispiele für geänderte Symbole

Gefahrenstoffe


Weiterführende Informationen:



Die F-Gase Verordnung EU Nr. 517/2014

An die Betreiber von Klima- und Kälteanlagen bzw. an Wärmepumpen werden besondere Anforderungen gestellt, die sich an den Mengen der F-Gase in den Anlagen orientieren. Im  Betriebshandbuch sind die Anforderungen aufgelistet, die von Betreibern ortsfester Anlagen erfüllt werden müssen, wenn diese fluorierte Treibhausgase enthalten. Installateure und Heizungsbauer benötigen für Tätigkeiten am Kältekreislauf mit fluorierten Treibhausgasen einen speziellen Sachkundenachweis. Betriebe, die Arbeiten an diesen Anlagen ausführen, müssen seit Juli 2009 zertifiziert sein.

Betriebshandbuch: Betriebshandbuch FGase (FGaseBetriebshandbuch.pdf)