Teilnahmebedingungen

 1. Veranstalterin, Rechtsträgerin

Veranstalterin und Rechtsträgerin im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, vertreten durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer, Braunschweiger Straße 53, 31134 Hildesheim.

2. Geltung

Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen als Veranstalterin durchgeführt werden. Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Mit der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme wird kein Anspruch auf Prüfungszulassung begründet. Mit der Anmeldung wird die Geltung der Teilnahmebedingungen akzeptiert.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

3.1 Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Lehrgangsplatz existiert nicht.  

3.2 Nach Eingang der Anmeldung des Teilnehmers wird diesem eine Anmeldebestätigung zugesandt. Diese stellt die verbindliche Annahme der Anmeldung und damit auch den Vertragsschluss dar. Die Veranstalterin behält sich vor, den angebotenen Lehrgang aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht durchzuführen.

3.3 Eine adäquate Lehrgangsberatung vorab, insbesondere für Teilnehmer mit Bildungsgutschein nach Regelungen der AZAV, ist obligatorisch.

4. Gebühren

4.1 Die Fälligkeit der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung der Veranstalterin und nach dem jeweiligen Gebührenbescheid.

4.2 Die Einzelheiten einer beantragten Ratenzahlung werden in einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin festgelegt. Kommt es zu keiner Einigung, so schuldet der Teilnehmer die Gebühr nach Ziffer 4.1. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Ratenzahlung.

5. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihre Vertragserklärung zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, Braunschweiger Straße 53, 31134 Hildesheim, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie Ihre Erklärung widerrufen, hat Ihnen die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei ihr eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung 

 

6. Rücktritt des Teilnehmers vor Veranstaltungsbeginn 

6.1 Anstatt des Widerrufs kann ein angemeldeter Teilnehmer bis spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn durch Erklärung in Textform gegenüber der Veranstalterin zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin maßgebend.

Die Veranstalterin kann einen pauschalierten Aufwendungsersatz verlangen in Höhe von 

  • 50 % der Gebühr bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtsstunden
  • 30 % der Gebühr bei Lehrgängen mit einer Dauer bis einschließlich 240 Unterrichtsstunden
  • 15 % der Gebühr bei Lehrgängen mit einer Dauer ab 240 Unterrichtsstunden

6.2 Von Teilnehmern, die zu einem späteren Zeitpunkt zurücktreten, kündigen, nicht zur Veranstaltung erscheinen oder an dieser nicht vollständig teilnehmen, wird die volle Veranstaltungsgebühr erhoben.

6.3 Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass der Veranstalterin durch die unter 6.1 und 6.2 genannten Gründe kein oder ein wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist als der pauschalierte Aufwendungsersatz, so hat die Veranstalterin nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.

7. Kündigung des Teilnehmers nach Veranstaltungsbeginn  

7.1 Jeder Teilnehmer kann den Vertrag zu jeder Zeit aus wichtigem Grund (z.B. eine nicht nur vorübergehende und durch ein Attest nachgewiesene Krankheit, die die Teilnahme an der Veranstaltung unmöglich macht) schriftlich kündigen. Ein Dozentenwechsel berechtigt den Teilnehmer nicht zur Kündigung aus wichtigem Grund.

7.2 Teilnehmer aus den Kundenkreisen ALG I / ALG II haben

  • ein kostenloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht bei Wegfall der Förderung sowie
  • die Möglichkeit, bei Arbeitsaufnahme nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur/dem Jobcenter jederzeit ohne Kostenfolge kündigen zu können.

8. Rücktritt durch die Veranstalterin, Änderung der Veranstaltung

8.1 Die Veranstalterin ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn der Veranstaltung zurückzutreten. Bereits bezahlte Gebühren werden unverzüglich erstattet; weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Das Rücktrittsrecht und der Ausschluss der Schadensersatzpflicht gilt auch bei Corona-bedingten Ausfällen.

8.2 Die Veranstalterin behält sich vor, organisatorische und inhaltliche Änderungen, die den Ablauf des Lehrgangs oder den Einsatz von Dozenten betreffen, aus wichtigem Grund vorzunehmen. Solche Änderungen berechtigen nicht zur Kündigung.

9. Haftung

Die Veranstalterin haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während des Aufenthalts am Veranstaltungsort, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin selbst, ihrer Angestellten oder ihrer Erfüllungsgehilfen. 

10. Computernutzung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellte Software nur für Veranstaltungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Ebenso ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software ohne Abstimmung mit dem Dozenten durchzuführen.

11. Internetnutzung

Der Teilnehmer darf den Internetzugang der zur Verfügung gestellten Computer nicht für veranstaltungsfremde Zwecke nutzen. Veranstaltungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. kostenpflichtigen, urheberrechtlich geschützten, pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.

12. Lehrmaterial

Die den Teilnehmern entgeltlich oder unentgeltlich ausgehändigten Unterlagen dürfen ohne schriftliche Einwilligung weder an Dritte weitergegeben noch vervielfältigt oder Dritten nutzbar gemacht werden. Dies gilt auch für die digital zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien. Foto-, Video- und Tonaufnahmen während des Unterrichts sind untersagt. Ebenso ist es untersagt, die per Livestream, Videokonferenz oder auf andere Art und Weise digital übertragenen Unterrichtsstunden in Ton und/oder Bild mitzuschneiden, zu veröffentlichen oder auf andere Art und Weise Dritten nutzbar zu machen.

13. Hausordnung

Der Teilnehmer hat die Hausordnung zu befolgen. Diese kann bei Bedarf in den Räumlichkeiten des Berufsbildungszentrums eingesehen werden.

14. Ausschluss von der Veranstaltung

Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmer, die die jeweilige Veranstaltungsgebühr nicht bezahlt haben, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages auszuschließen. Gleiches gilt bei Verstößen des Teilnehmers gegen die Vorschriften zur Internet- und Computernutzung, die Hausordnung, die Vorschriften des Hygieneplans sowie bei einer Gefährdung der Durchführung des Lehrgangs. Die Pflicht zur vollständigen Zahlung der Veranstaltungsgebühr bleibt davon unberührt. Der Teilnehmende hat einen ggf. zu vertretenden Schaden zu ersetzen.

15. Datenschutz                

Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer finanziellen Förderung des Lehrganges die fördernde Stelle über die erfolgte oder nicht erfolgte Teilnahme und die Zahlung der Teilnahmegebühr unterrichtet wird.

16. Erfüllungsort 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich, Hildesheim.

17. Abweichende Vereinbarungen

Von den Teilnahmebedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen, um wirksam zu werden, der schriftlichen Bestätigung der Veranstalterin.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Zu Gunsten der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichberechtigung gleichermaßen für alle Geschlechter.