Die Novemberhilfen können seit dem 28.11.2020 beantragt werden. Ausserdem wird die Novemberhilfe auch auf den Dezember ausgeweitet.Novemberhilfen können beantragt werden

Eine Beantragung der Novemberhilfen ist ab sofort möglich!

Es handelt sich hierbei schon um die direkte Beantragung der Novemberhilfen. Die Abschlagszahlung muss nicht extra beantragt werden, lediglich die Auszahlungen erfolgen in einem zweistufigen Verfahren:

  • Ab Ende November 2020 erfolgen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50% der beantragten Novemberhilfe, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller, es sei denn, ein Antrag wird im Rahmen des Stichprobenverfahrens oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte einer vertieften Überprüfung unterzogen.

    Soloselbständige, die einen Direktantrag gestellt haben, erhalten die Abschlagszahlung bereits in Höhe der beantragten Novemberhilfe (max. 5.000 €).

  • Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

 Ein Antrag auf Novemberhilfe kann ausschließlich online über das Internet-Portal des Bundes gestellt werden.

Der Antrag ist durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater inklusive Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt) im Namen des Antragsstellers einzureichen. Die Kosten für den prüfenden Dritten trägt der Antragsteller.

Soloselbständigen können einen Direktantrag ohne Einbindung eines prüfenden Dritten stellen, wenn alle der folgenden drei Kriterien erfüllt sind:

  • Es handelt sich beim Antragsteller um einen Soloselbständigen im Sinne der Novemberhilfe, das heißt zum Stichtag 29. Februar 2020 wurde weniger als ein Mitarbeiter auf Vollzeitbasis beschäftigt.
  • Die Höhe der zu beantragenden Novemberhilfe beträgt höchstens 5.000 Euro.
  • Der Antragsteller hat nicht bereits Leistungen aus der Überbrückungshilfe (I oder II) beantragt.

Weitere Informationen rund um die Antragstellung sowie den Zugang zum Direktantrag finden Sie unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html

Weitere Informationen zu Fördermitteln finden Sie auch auf unserer Info-Seite zu allen Fördermöglichkeiten.



Dezemberhilfen

Die Bundesregierung berichtet, dass die Novmebehilfen sich auf den gesamten Lockdown-Zeitraum ausweiten also auch den Zeitraum bis zum 20. Dezember beinhalten sollen.

Burgdorf

André Burgdorf

Betriebswirtschaftliche Beratung

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