Hand in Hand für das Ehrenamt: Die Handwerkskammer und die Kreishandwerkerschaften freuten sich über die vielen interessierten Nachfragen der Obermeister und die lebhafte Diskussion über Aufgaben, Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Interessenvertreter.
Handwerkskammer und Kreishandwerkerschaften rufen "Ehrenamtsforum" ins Leben. Ziel ist es, alle ehrenamtlich Tätigen anhand wechselnder Themen bei ihrer Arbeit zu begleiten.Neues Veranstaltungsformat für das Ehrenamt
„Mit Ihrem ehrenamtlichen Engagement tragen Sie maßgeblich zu einem gelungenen Miteinander in den Handwerksorganisationen bei und repräsentieren das Handwerk unserer Region nach außen. Wir danken den Geschäftsführern der Kreishandwerkerschaften, die sich mit der Bitte an die Handwerkskammer gewendet haben, über die Rechte und Pflichten des Ehrenamtes zu informieren“, mit diesen Worten begrüßte Handwerkskammerpräsident Delfino Roman die rund 20 Teilnehmer des ersten Ehrenamtsforums. Zum Auftakt hatten Handwerkskammer und Kreishandwerkerschaften die Obermeister aus allen Landkreisen des Kammerbezirks nach Northeim in die Bundesfachschule für Betriebswirtschaft im Kraftfahrzeuggewerbe (BFC) eingeladen, um sich voll und ganz auf das wichtige Innungswesen einzustimmen.
Kern des Nachmittags war ein Fachvortrag von Philip Paulus, juristischer Assistent der Hauptgeschäftsführung, zum Thema „Innungsvorstand – Kompetenzen und Grenzen“. Zusammen mit Paulus beantworteten Präsident Roman, Kammer-Hauptgeschäftsführerin Ina-Maria Heidmann und die Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaften Reiner Wendlandt aus Hildesheim und Andreas Gliem aus Göttingen die zahlreichen Fragen der Obermeister und Innungsmitglieder zu den nach Handwerksordnung und Innungsatzung festgelegten rechtlichen Rahmenbedingungen. Amtsperiode und -zeit, Sozialversicherungspflicht, Innungsversammlung und Wahl, Haushaltsführung, Höchstaltersgrenze, Entschädigung, Haftungsfragen und Interessenvertretung – der Fachvortrag des Referenten bot einen kompakten Überblick.
Das Thema Höchstaltersgrenze beschäftigte die teilnehmenden Obermeister besonders. Dürfen Rentner Teil des Innungsvorstandes sein? Ist es möglich, eine Altersgrenze in der Innungssatzung festzulegen? Dazu die Hauptgeschäftsführerin: „Grundvoraussetzung für die Mitgliedschaft in der Innung ist die Ausübung des Handwerks und der Eintrag in der Handwerksrolle. Die Aufnahme einer Höchstaltersgrenze in der Satzung sollte gut überlegt sein. Die Zulässigkeit einer Altersgrenze von zum Beispiel 65 Jahren ist umstritten, da hier schnell von Diskriminierung die Rede sein kann. Mit 65 kann man unter Umständen noch voll im Berufsleben stehen. Ungeachtet dessen sollte die Innung daran interessiert sein, frühzeitig auch junge Mitglieder von einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu überzeugen – gerade im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit in der Zukunft.“
Die teilnehmenden Obermeister waren über die fachliche Expertise der Juristen dankbar, aber auch die Impulse der Ehrenämtler aus der Praxis waren eine Bereicherung für das Forum. So drehte sich ein Teil der lebhaften Diskussion auch um die Möglichkeiten der Innung als Selbstverwaltungskörperschaft. Sind Erweiterungen der Innungssatzungen sinnvoll, um verwandte Handwerke aus der Anlage B aufnehmen zu können und wie steht es um die Aufnahme von Mitgliedern ohne Meisterqualifikation? „Ja, die Innungen entscheiden selbstständig über solche Maßnahmen“, so KH-Geschäftsführer Gliem.
„Das erste Ehrenamtsforum wurde sehr gut angenommen“, so Hauptgeschäftsführerin Heidmann. „Die ehrenamtliche Tätigkeit der Obermeister ist nicht zu unterschätzen, darum nehmen wir die Innungen als Rechtsaufsicht mit und setzen auf einen konstruktiven Austausch über die Herausforderungen und Bedingungen im Ehrenamt.“
In 2019 soll das Ehrenamtsforum mit anderen Themen fortgesetzt werden. Die ehrenamtlich Tätigen werden zeitnah informiert und zu den Terminen eingeladen.