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Niedersächsisches Landeskabinett gibt den Startschuss. 4.000 Euro Meisterprämie jetzt über Online-Formular der NBank! Meisterprämie für Handwerkerinnen und Handwerker

Die niedersächsische Landesregierung hat im Anschluss an ihre Kabinettssitzung verkündet, dass ab dem 14.05.2018 die Antragsstellung für die bereits angekündigte Meisterprämie in Höhe von 4.000 € möglich ist.

„Es ist höchste Zeit, um mit einer Meisterprämie das Image des Handwerksmeisters ins rechte Licht zu rücken und ihm die Anerkennung entgegenzubringen, die ihm gebührt“, so Delfino Roman, Präsident der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen.

Und weiter: „Was bedeutet die im Zusammenhang mit der Meisterprämie oft erwähnte Gleichstellung von akademischer und beruflicher Bildung eigentlich? Sie ist nicht nur eine finanzielle und persönliche Wertschätzung für jeden, der sich im Handwerk fortbilden möchte. Die Meisterprämie ist auch ein konstruktiver Lösungsansatz von Politik und Handwerksorganisation, um den Betrieben die dringend benötigten Fachkräfte zuzuführen. Die Meisterprämie ist eine Botschaft an alle Schülerinnen und Schüler, dass sich Leistung im Handwerk lohnt und echte Karrieren möglich sind. Die Meisterprämie ist eine finanzielle und persönliche Anerkennung gegenüber allen Gesellinnen und Gesellen, die wir dazu ermutigen wollen, den Meistertitel zu erwerben und die Betriebe zu übernehmen, die in den nächsten Jahren dringend einen neuen Chef suchen. Die Meisterprämie ist ein Anreiz und eine Verbeugung vor jedem, der künftig Verantwortung in der Ausbildung junger Menschen übernimmt und Arbeitsplätze in der Region schafft.“     

Die Meisterprämie wurde im September 2017 beschlossen und fördert mit 4.000 € alle Meisterinnen und Meister, die nach  dem 1. September 2017 ihre Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben.

„Um die Gleichstellung der beruflichen und akademischen Bildung auf eine breitere Basis zu stellen, ist es aber dringend erforderlich, dass auf der Bundesebene grundsätzliche Änderungen im Rahmen der Aufstiegsfortbildungsförderung vorzusehen sind. Dieses werden wir mit Unterstützung der Landesregierung einfordern. Die Koalitionsvereinbarungen auf Bundesebene sehen das vor! Sie muss als prioritäre Maßnahme nur schnellstens in Angriff genommen werden!“, ergänzt Dr. Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern in Niedersachsen.

Die Meisteranerkennungsprämie wird allen Meisterinnen und Meistern gezahlt, die ihren Hauptwohnsitz und / oder Arbeitsplatz in Niedersachsen und nach dem 1. September 2017 ihre Prüfung bestanden haben.

Die Prämie von 4.000 € muss innerhalb eines Jahres nach der Prüfung beantragt werden.
Weitere Infos zur Antragstellung können ab dem 14.05.2018 unter dem Online-Formular der NBank abgerufen werden.



Meisterzeugnis, Meldebscheinigung, Bescheinigung eines niedersächsischen Handwerksbetriebs - welche Unterlagen werden benötigt? Unter Downloads haben wir eine Checkliste mit allen wichtigen Punkten zusammengestellt!

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Stefan Pietsch

Teamleitung Kommunikation und Kursmanagement

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