Kurzarbeit: Wie beantrage ich Kurzarbeitergeld?

→ Eine Übersicht über die wichtigsten Informationen und Formularen erhalten Sie hier.

Wenn Sie Kurzarbeit beantragen wollen, müssen Sie vorher die Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter oder des Betriebsrats einholen, sofern keine tarifvertragliche Regelungen durch eine Betriebsvereinbarung oder durch eine entsprechende Regelung bereits im Arbeitsvertrag vorliegen (Musterschreiben der HWK Köln).

Der Antrag ist am einfachsten über den eService der Arbeitsagentur zu stellen. Sie werden hier durch das Anzeigeverfahren geleitet. Link zum eService: https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal. Wenn sie noch nicht Registriert sind, registrieren sie sich am besten jetzt, da die Freischaltung des Zugangs bis zu 14 Tage dauern kann.

Alternativ dazu können sie auch die papierbasierte Variante nutzen. Um eine unverzügliche Bearbeitung zu gewährleisten, ist der Arbeitsausfall vorab darzuelgen (Anzeigevordruck). Der Antrag selber besteht aus dem Antrag auf Kurz­arbeitergeld (Kug) - Leistungsantrag - und Kug-Abrechnungsliste, die jeweils auszufüllen und zur Arbeitsagentur zu senden sind.

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