Hygiene: Was müssen Handwerker mit gastronomischen Dienstleistungen beachten?

In den in dieser Verordnung bestimmten Fällen ist ein Hygienekonzept zu erstellen, um die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern. 2In dem Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die

  • die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern,
  • der Wahrung des Abstandsgebots nach § 1 dienen,
  • Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten steuern und der Vermeidung von Warteschlangen von Personen dienen,
  • das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, und von Sanitäranlagen sicherstellen und
  • sicherstellen, dass Räume möglichst durch die Zufuhr von Frischluft gelüftet werden.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss von Dienstleistenden Personen getragen werdne. Der Betrieb ist dazu verpflichtet, Kontaktdaten jedes Gastes (ink. Zeitpunkt des Betretens und Verlassens) zu erfassen und die Unterlagen für 3 Wochen aufzubewahren.