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Lieby & Mühlegger

Kammerpräsident Delfino Roman sieht in Anhebung der Zuschüsse seit langem überfällige Angleichung zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Änderungen sollen zum 1. August 2016 in Kraft treten.Handwerk begrüßt Novellierung des Meister-BaföG

Das Meister-BaföG ist seit 1996 ein Instrument zur Förderung von Fort- und Weiterbildungen im Handwerk. In Deutschland nehmen es zurzeit über 160.000 Personen in Anspruch. Gegenüber der Bundesausbildungsförderung für Studenten, bei der rund 50 Prozent des Darlehens zurückgezahlt werden müssen, bot das Finanzierungsmodell für Meister und Techniker bislang nicht genügend Anreize. "Der zum 1. August 2016 beschlossene Zuschuss für die Lehrgangs- und Prüfungskosten ist der richtige Weg in Richtung Chancengleichheit", so Delfino Roman, Präsident der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen. Bei einer Meisterausbildung, die z.B. 8.000 Euro kostet, werden ab sofort nicht mehr nur 30,5 sondern 40 Prozent als Zuschuss gewährt. "Das sind bei dieser Rechnung allein für die Finanzierung der Lehrgangsgebühren 3.200 Euro, die komplett erlassen werden. Die übrigen 60 Prozent können als zinsgünstiges Darlehen bei der KfW-Bank abbezahlt werden (in diesem Beispiel 4.800 Euro)."

Eine Neuerung ist zudem, dass bei bestandener Aufstiegsprüfung noch einmal 40 Prozent der Darlehenssumme erlassen werden. Die komplette Meisterausbildung würde den Teilnehmer in diesem Rechenbeispiel nur noch 2.880 Euro kosten! "Damit wird die Förderung für eine Maßnahme innerhalb der beruflichen Bildung sogar prozentual besser bezuschusst als das Studenten-BaföG", so der Präsident.

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Susanne Raupach

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