Finanzen: Welche Erleichterungen gibt es in Hinblick auf Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter?

Sie können zur Liquiditätssicherung Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge beantragen. Bitte stellen Sie den Antrag bei den Krankenkassen Ihrer Mitarbeiter und berufen Sie sich auf die Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV. Ein formloses Musterschreiben finden Sie hier.

Die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge bedeutet nur einen Aufschub. Die Zahlung muss später nachgeholt werden. Die Möglichkeit zur Stundung ist im Moment bis Ende Mai befristet. Diese Stundungsanträge müssen nun nach einem vorgegebenen Formular beantragt werden. Im Juni sollen die gestundeten Beiträge zurückgezahlt werden.

Wenn eine weitere Stunding der Beiträge notwendig wird, erfolgt diese nut in Fällen erheblicher Härte. Dazu erfolgt dann die Zahlung von Stundingszinsen, sofern nicht eine gesonderte, individuelle Vereinbarung mit den Versicherungen getroffen wird.

Häufig wird die Stundung aber auch vom Steuerbüro beantragt. Auch bei Einkommens- oder Körperschaftssteuer können Sie Stundungen beantragen.