Finanzen: Was passiert, wenn der Betrieb durch eine Allgemeinverfügung geschlossen wird?

Aktueller Sachstand ist, dass der Betrieb nicht von §§56 und 57 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) betroffen ist und daher keinen finanziellen Ersatz für etwaige Betriebsausfälle bekommt. Sie sollten hier dringend die Möglichkeit prüfen, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Es ist in jedem Fall empfehlenswert, vorsorglich einen formlosen Antrag beim zuständigen Gesundheitsamt zu stellen. Die Gesetzeslage kann sich dazu noch verändern. Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Anordnung der Betriebsschließung beim Gesundheitsamt eingehen. Eine Formulierungshilfe für den formlosen Antrag finden Sie hier.

Ihr zuständiges Gesundheitsamt können Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts ermitteln.