Finanzen: Sicherung des Lebensunterhaltes bei Selbstständigen und Mini-Jobbern (Grundsicherung)

Die Zuschüsse und Darlehen des Landes und des Bundes beziehen sich im Wesentlichen auf die Übernahme der laufenden Betriebskosten.

Der Lebensunterhalt für die eigene Person oder die Familie (Bedarfsgemeinschaft) wird über die Grundsicherung des Jobcenters gesichert. Die Grundsicherung entspricht in der Höhe etwa Hartz IV. Neu ist allerdings, dass in den nächsten sechs Monate

  • keine Vermögensprüfung
  • keine Wohnraumprüfung (Miethöhe)

stattfindet.