Finanzen: Kann ich als Selbstständige/Selbstständiger wegen einer angeordneten Quarantäne eine Entschädigung erhalten?

Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während einer angeordneten Quarantäne ruht, können nach §56 Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Behörde (regionales Gesundheitsamt) einen "Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang" beantragen.

Eine Formulierungshilfe für einen formlosen Antrag finden Sie hier.

Übernommen werden Entschädigungszahlungen in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Einkommens aus dem letzten Jahr. Zusätzlich können Betriebsausgaben (etwa die Miete für Praxen oder Büroräume) in angemessener Höhe erstattet werden