Fahrpersonalverordnung
Um was es geht es
Die Fahrpersonalverordnung wurde ursprünglich für die Berufskraftfahrer entwickelt, um sie vor zu langen Fahrzeiten zu schützen und damit die Unfallzahlen zu reduzieren. Die Fahrpersonalverordnung legt die Aufzeichnungspflichten von Lenk- und Ruhezeiten bei Güter- und Personentransporten durch Unternehmen fest. Die Pflichten zur Dokumentation richten sich nach der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges bzw. Gespanns, den transportierten Gütern und Waren und ob die Haupttätigkeit des Fahrers der Transport ist.
Die Aufzeichnungspflichten sind manchmal bereits mit dem Führen eines Fahrtenbuches erfüllt, oder es muss ein analoger oder digitaler Tachograph eingebaut werden. Das Handwerk kann einige Ausnahmen nutzen.
Was Sie beachten müssen
- Die Fahrpersonalverordnung und die darin festgelegten Aufzeichnungspflichten beziehen sich auf betrieblich veranlasste und durchgeführte Transporte, die ansonsten auch dem Güterkraftverkehrsgesetz unterliegen (hierzu s. Merkblatt Güterkraftverkehr).
- Aufzeichnungspflichten gelten immer bei gewerblichem Güterkraftverkehr. Aber auch der Werkverkehr kann Aufzeichnungspflichten auflösen, wenn der Transport den Umkreis von 100 km um den Betriebssitz überschreitet oder das Fahrzeug oder Gespann 7,5 t zGM übersteigt oder der Fahrer ausschließlich für z.B. die Materialversorgung auf den Baustellen eingesetzt wird.
- Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von weniger als 2,8 t (incl. Anhänger) unterliegen keinen Aufzeichnungspflichten. Aber Vorsicht: Schon viele SUVs überschreiten diese zGM auch ohne Anhänger.
- Bei Fahrzeugen oder Gespannen mit einer zGM zwischen 2,8 und 3,5 t entfällt die Aufzeichnungspflicht, wenn
- der Fahrer nicht ausschließlich mit Transporten beschäftigt ist und
- die Güter dem transportierenden Unternehmen gehören.
- Bei Fahrzeugen oder Gespannen mit einer zGM zwischen 3,5 und 7,5 t entfällt die Aufzeichnungspflicht, wenn
- der Fahrer nicht hauptsächlich mit Transporten beschäftigt ist und
- die Güter dem transportierenden Unternehmen gehören und
- sich das Fahrziel im Bereich von 100 km um den Betriebssitz befindet.
- Bei Fahrzeugen und Gespannen über 7,5 t zGM gelten immer Aufzeichnungspflichten mit einem digitalen Tachographen.
- Die Informationen stellen nur einen Ausschnitt aus der komplexen Regelungsmaterie dar. Anhand des Schaubildes können Sie entscheiden, ob für einen konkreten Transport Aufzeichnungspflichten gelten:
- ZDH.de - Lenk- und Ruhezeiten / Tachographenpflicht
Wie und von wem wird kontrolliert?
Im Rahmen von zufälligen Straßen- und Schwerpunktkontrollen überprüfen Polizei, Arbeitsschutzbehörden (in Niedersachsen die Gewerbeaufsichtsämter) und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und die zeitlich lückenlose Aufzeichnung.
In den Unternehmen werden in der Regel die im Straßenverkehr aufgefallenen Problemfälle nachrecherchiert. Dies passiert in Niedersachsen ebenfalls durch die Gewerbeaufsichtsämter.
Konsequenzen bei Ordnungswidrigkeiten und im Schadensfall