PressemitteilungE-Rechnung: Handwerk fordert Fristverschiebung
Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen schlägt eine punktuelle Verschiebung der verpflichtenden E-Rechnung für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro vor. Statt zum geplanten Starttermin am 1. Januar 2027 sollte die Verpflichtung nach Auffassung der Kammer erst zum 1. Januar 2028 greifen.
„Die Digitalisierung des Rechnungswesens ist richtig und wichtig. Auch die Betriebe stehen der E-Rechnung grundsätzlich offen gegenüber“, betont Kammerpräsident Delfino Roman. „Entscheidend ist vielmehr, dass die technischen Voraussetzungen vollständig geklärt sind, bevor neue Pflichten greifen. Andernfalls drohen den Unternehmen unnötige Belastungen und rechtliche Unsicherheiten.“
Hintergrund der Forderung sind weiterhin bestehende technische Unklarheiten bei der Einführung der E-Rechnung. Nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) berichten zahlreiche Betriebe von Problemen beim Empfang und der Verarbeitung elektronischer Rechnungen. Gleichzeitig stehen wesentliche technische Grundlagen für den Einsatz im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen noch aus. Solange diese nicht abschließend vorliegen, können Softwareanbieter ihre Lösungen nicht vollständig anpassen und Betriebe ihre Abläufe nicht rechtssicher vorbereiten.
„Unsere Betriebe wollen die Digitalisierung mitgehen – dafür brauchen sie jedoch verlässliche Rahmenbedingungen statt Zeitdruck“, so Roman. „Eine Verschiebung um ein Jahr würde den notwendigen Spielraum schaffen, damit Softwareanbieter, Steuerberatungen und Unternehmen die Umstellung sorgfältig vorbereiten können. Das stärkt die Akzeptanz der E-Rechnung und sorgt dafür, dass sie von Beginn an praxistauglich funktioniert.“