Künstliche Intelligenz im BetriebDiese neuen EU-Regeln gelten seit August
Wer Künstliche Intelligenz im Betrieb nutzt, muss künftig in bestimmten Fällen transparenter sein. Seit dem 2. August 2026 greifen weitere Regelungen des europäischen AI Acts. Betroffen sind auch viele Handwerksbetriebe – etwa beim Einsatz von Chatbots, KI-generierten Bildern oder Texten für Marketing und Kundenkommunikation.
Künstliche Intelligenz ist längst im Betriebsalltag angekommen. Angebote schreiben, Social-Media-Beiträge erstellen, Bilder generieren oder Kundenanfragen automatisch beantworten – viele Betriebe nutzen dafür bereits Anwendungen wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder andere KI-Tools.
Mit dem AI Act hat die Europäische Union erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI geschaffen. Nachdem bereits seit Februar 2025 erste Vorschriften gelten, sind mit dem 2. August 2026 weitere Transparenzpflichten in Kraft getreten. Ziel ist es, dass Nutzerinnen und Nutzer erkennen können, wann sie mit KI interagieren oder Inhalte von einer KI erstellt wurden.
Was bedeutet das für Handwerksbetriebe?
Für die meisten Handwerksunternehmen entstehen keine grundlegend neuen Dokumentationspflichten. Wer KI nutzt, sollte jedoch prüfen, ob die eigenen Anwendungen unter die neuen Transparenzregeln fallen. Besonders relevant sind folgende Fälle:
- KI-Chatbots und digitale Assistenten: Nutzen Betriebe auf ihrer Website oder in ihrem Kundenservice einen KI-gestützten Chatbot, müssen Nutzerinnen und Nutzer darüber informiert werden, dass sie mit einer künstlichen Intelligenz kommunizieren – sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist.
- KI-generierte Bilder, Videos oder Audiodateien: Wer täuschend echt wirkende Bilder, Videos oder Audiodateien mit KI erstellt oder verändert, muss diese grundsätzlich entsprechend kennzeichnen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Inhalte den Eindruck erwecken könnten, sie seien echt.
- KI-generierte Texte: Auch bei KI-erstellten Texten kann eine Kennzeichnung erforderlich sein – etwa dann, wenn sie veröffentlicht werden und den Eindruck erwecken könnten, von einer Person verfasst worden zu sein. Für viele alltägliche Marketingtexte oder redaktionell überarbeitete Inhalte bestehen allerdings Ausnahmen. Entscheidend ist, dass Leserinnen und Leser nicht über den Ursprung des Inhalts getäuscht werden.
Was sollten Betriebe jetzt tun?
Ein kurzer Check reicht häufig aus:
- Prüfen, wo im Unternehmen KI eingesetzt wird.
- Bei Chatbots oder automatisierten Assistenten deutlich machen, dass es sich um KI handelt.
- KI-generierte Bilder, Videos oder vergleichbare Inhalte bei Bedarf kennzeichnen.
- Mitarbeitende für den verantwortungsvollen Umgang mit KI sensibilisieren.
- Die eingesetzten KI-Anwendungen regelmäßig darauf überprüfen, ob sie den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
- Keine Verbote – sondern mehr Transparenz
Der AI Act verbietet den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Handwerk nicht. Vielmehr verfolgt die EU das Ziel, Vertrauen in KI-Anwendungen zu schaffen und Nutzerinnen und Nutzer vor Täuschung zu schützen. Für die meisten Handwerksbetriebe bedeutet das vor allem: Wer offenlegt, wann KI zum Einsatz kommt, und diese verantwortungsvoll nutzt, ist bereits gut aufgestellt.