Volle Reihen, viele Fragen. Die Handwerkskammer steht Betrieben bei neuen rechtlichen Regelungen zum Datenschutz zur Seite.
HWK
Volle Reihen, viele Fragen. Die Handwerkskammer steht Betrieben bei neuen rechtlichen Regelungen zum Datenschutz zur Seite.

Überwältigende Teilnehmerzahl bei Infoveranstaltungen der Handwerkskammer am 05. und 06. April 2018: Unternehmerpflichten durch Datenschutz-Grundverordnung. Brennpunkt "Datenschutz"

Hintergrund: Ab dem 25. Mai 2018 muss jedes Unternehmen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) umgesetzt und in den Unternehmensalltag integriert haben. Bei Nichtbeachtung oder Verstößen drohen z. T. drastische Bußgelder oder unliebsame Abmahnungen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass diese Regeln für jedes Unternehmen – egal ob sie einen Datenschutzbeauftragten stellen müssen oder nicht – verbindlich sind!

„Der deutsche Datenschutz basiert auf dem Volkszählungsurteil von 1983“, so leitete Referent Udo Kaethner, Datenschutzbeauftragter der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, seinen Vortrag über die Datenschutz-Grundgrundverordnung (DS-GVO) ein. Schon damals wurden die Grundsätze der Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten festgelegt.

Neu bei der ab 25. Mai 2018 geltenden veränderten DS-GVO ist vor allem, dass der Umgang mit Kundendaten jetzt in den Betrieben dokumentiert werden muss. Rund 300 Handwerkerinnen und Handwerker hörten gespannt den Vorträgen über die Pflichten von Betriebsinhabern im Park Inn in Göttingen und in der Mehrzweckhalle des Berufsbildungszentrums in Hildesheim. „Vielen Betrieben wird derzeit Angst gemacht, was ab dem 25. Mai 2018 auf sie zukommt. Aber kein Grund zur Panik“, sagt Anne Schütte, Beauftragte für Innovation und Technologie* der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen. „Für die wesentlichen Pflichten stellt der Zentralverband des Deutschen Handwerks Checklisten und Musterschreiben zur Verfügung und die Handwerkskammer bietet kostenfreie einzelbetriebliche Beratung für alle Betriebe an“, so Hendrik Böker, Beauftragter für Innovation und Technologie mit dem Schwerpunkt Digitalisierung*.

Am dringendsten sind zunächst die Anpassung des Impressums und eine Verschlüsselung der Datenübertragung, wenn der Betrieb z.B. mit einem Kontaktformular auf der Webseite arbeitet. „Diese beiden Aspekte könnten schnell von Abmahnbüros überprüft werden, was zum Teil vierstellige Abmahngebühren zur Folge haben kann. Diese Gefahr ist realer als Kundenbeschwerden und Kontrollen durch die Datenschutzbehörde“, warnt Udo Kaethner.

Aufgrund der großen Nachfrage von Seiten der Betriebe bietet die Handwerkskammer eine weitere kostenfreie Veranstaltung zum Thema am 17.05.2018 von 17.00 bis 19.00 Uhr im Berufsbildungszentrum, Florenz-Sartorius-Straße 8 in Göttingen an. 



*Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.